Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung |
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung, inlän-
dische Geschäftsanschrift,
empfangsberechtigte Person,
Zweigniederlassungen
c)
Gegenstand des Unterneh-
mens |
Grund- oder
Stammkapital |
a)
Allgemeine Vertretungsrege-
lung
b)
Vorstand, Leitungsorgan, ge-
schäftsführende Direktoren,
persönlich haftende Gesell-
schafter, Geschäftsführer, Ver-
tretungsberechtigte und beson-
dere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a)
Rechtsform, Beginn, Satzung
oder Gesellschaftsvertrag
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse |
a)
Tag der Ein-
tragung
b)
Bemerkun-
gen |
5 |
|
|
|
3.
Alisch, Tabea, * ‒.‒.‒‒, Hed-
desheim
Prokura gemeinsam mit einem Ge-
schäftsführer oder einem weiteren
Prokuristen |
|
a)
14.09.2022
Schuricht-Salein |
HRB 237294 B: Ernst & Sohn GmbH, Berlin, Rotherstraße 21, 10245 Berlin. Prokura: Nicht mehr Prokurist: 1. Mayer, Sascha
HRB 237294 B: Ernst & Sohn GmbH, Berlin, Rotherstraße 21, 10245 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Es besteht ein Gewinnabführungsvertrag vom 04.03.2022 mit der Wiley-VCH GmbH mit Sitz in Weinheim (Amtsgericht Mannheim, HRB 736569), dem die Gesellschafterversammlung durch Beschluss vom 10.03.2022 zugestimmt hat.
HRB 237294 B: Ernst & Sohn GmbH, Berlin, Rotherstraße 21, 10245 Berlin. Geschäftsführer: 2. Stürmer, Franka, * ‒.‒.‒‒, Wandlitz; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Prokura: Nicht mehr Prokurist: 2. Stürmer, Franka
HRA 33115 B: Wilhelm Ernst & Sohn Verlag für Architektur und technische Wissenschaften GmbH & Co. KG, Berlin, Rotherstr. 21, 10245 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschafterversammlung vom 23.12.2021 hat die formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in die Ernst & Sohn GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB - 237294 -) beschlossen. Die Firma ist hier gelöscht. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
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