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Ernst Scherer Baustoffe GmbH & Co. KG, Kastellaun (HRA 3125)

Firmendaten

Anschrift
Industriestr. 1
56288 Kastellaun
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: 06762/9331-0
Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: www.scherer-baustoffe.de
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 5 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRA 3125
Amtsgericht: Bad Kreuznach
Rechtsform: GmbH & Co. KG
Keywords
Traum-Garten Sekundärrohstoffen Schüttgüter Scherer-Lava Natursteinen Erdarbeiten Entsorgungsfachbetrieb Basaltgesteinen Basalt Abbruch
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Ernst Scherer Baustoffe GmbH & Co. KG aus Kastellaun ist im Handelsregister Bad Kreuznach unter der Nummer HRA 3125 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Ernst Scherer Baustoffe GmbH & Co. KG ihren Standort nicht geändert. Die Ernst Scherer Baustoffe GmbH & Co. KG weist zur Zeit zwei Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 16.11.2021)

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Registermeldungen 2

Calendar 24.09.2010
Veränderung

Ernst Scherer Baustoffe GmbH & Co. KG, Kastellaun, Industriestraße 1, 56288 Kastellaun.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.08.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.08.2010 mit der RVG Gesellschaft zur Reststoffverwertung mbH mit Sitz in Kastellaun (AG Bad Kreuznach HRB 3738) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 05.10.2009
Veränderung

Ernst Scherer Baustoffe GmbH & Co. KG, Kastellaun, Industriestraße 1, 56288 Kastellaun.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.08.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 24.08.2009 mit der Üdersdorfer Steinbruchbetriebe GmbH mit Sitz in Üdersdorf (AG Wittlich HRB 11839) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.