| 7 |
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b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Hettig, Peter, Freudental, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt.
Bestellt als
Geschäftsführer:
Schäfer, Martin, Esslingen, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt.
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Schneider, Bernhard Georg, Freudental,
* ‒.‒.‒‒ |
Prokura erloschen:
Hettig, Peter, Freudental, * ‒.‒.‒‒
Prokura erloschen:
Schäfer, Martin, Esslingen, * ‒.‒.‒‒
Prokura geändert; nun:
Einzelprokura:
Weisserth, Mirjam, Steinfeld, * ‒.‒.‒‒
Schaaf, Florian Johannes, Möglingen,
* ‒.‒.‒‒ |
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a)
09.01.2026
Mulliqi |
| 6 |
c)
Gegenstand von Amts wegen berichtigt in:
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung
gemeinnütziger, kirchlicher und mildtätiger
Zwecke durch die Förderung der Diakonie,
der Wohlfahrtspflege, der Altenhilfe, der
Hilfe für Menschen mit Behinderungen, des
öffentlichen Gesundheitswesens, der
öffentlichen Gesundheitspflege und der
Bildung. Ihre Arbeit ist der evangelischen
Kirche zugeordnet.
2. Die gemeinnützigen und kirchlichen
Gesellschaftszwecke werden durch das
Errichten, Unterhalten und Betreiben von
Einrichtungen der Alten-, Jugend- und
Behindertenhilfe, insbesondere von Alten-
und Pflegeheimen und durch sonstige
stationäre, teilstationäre und ambulante
Hilfsangebote verwirklicht. Ferner leistet die
Gesellschaft Altenarbeit sowie
Seniorenberatung und führt Aus-, Fort- und
Weiterbildungsmaßnahmen auf dem Gebiet
der Altenhilfe durch. Daneben wird der
Gesellschaftszweck durch die Erbringung
von sonstigen Versorgungs- und
Betreuungsleistungen für Hilfsbedürftige
verwirklicht, u.a. auch durch
seelsorgerische Angebote. Auch kann die
Gesellschaft Einrichtungen des betreuten
Wohnens sowie
Rehabilitationseinrichtungen unterhalten,
betreiben und mit Leistungen versorgen.
Die Gesellschaft kann Andachten und
Gottesdienste abhalten sowie
Andachtsräume und Kirchen unterhalten.
3. Die Gesellschaft fördert mildtätige
Zwecke durch die Unterstützung
hilfsbedürftiger Personen im Sinne de § 53
N. 1 Abgabenordnung, die infolge ihres
körperlichen, geistigen und seelischen
Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen
sind, ohne Rücksicht auf deren
Staatsangehörigkeit, Konfession, Herkunft
und Geschlecht.
4. Zweck der Gesellschaft ist weiterhin die
Beschaffung von Mitteln zur Förderung der
Wohlfahrtspflege, der Altenhilfe, der Hilfe
für Menschen mit Behinderungen, des
öffentlichen Gesundheitswesens und der
öffentlichen Gesundheitspflege, der Bildung
sowie zur Förderung mildtätiger und
kirchlicher Zwecke und die Weiterleitung
der Mittel an andere Körperschaften des
privaten Rechts oder an juristische
Personen des öffentlichen Rechts, welche
diese Mittel unmittelbar für die
Verwirklichung ihrer steuerbegünstigter
Zwecke verwenden. Sollen unbeschränkt
steuerpflichtige Körperschaften des
privaten Rechts gefördert werden, so
müssen diese selbst als steuerbegünstigt
anerkannt sein (S 58 Nr.1
Abgabenordnung). Die Gesellschaft ist
insoweit eine Förderkörperschaft im Sinne
von § 58 Nr.1 Abgabenordnung.
Die Gesellschaft verwirklicht die in Ziffer 1
genannten Zwecke auch im Rahmen eines
planmäßigen Zusammenwirkens mit
weiteren steuerbegünstigten
Körperschaften, die die Voraussetzungen
der §§ 51 bis 68 AO erfüllen, vornehmlich
mit den zum Konzern der "Evangelischen
Heimstiftung GmbH" gehörenden
steuerbegünstigten Körperschaften,
insbesondere durch die Entgegennahme
von Lieferungen und Leistungen jeglicher
Art.
Zu den im Anspruch genommenen
Leistungen gehören insbesondere
Reinigungsleistungen, Dienst- und
Serviceleistungen im Bereich der
Speisenherstellung und -versorgung,
Personalservice, Management- und
Verwaltungs-/IT-Dienstleistungen,
Rechtsberatung und Qualitätsmanagement,
zur Nutzungsüberlassung gehört auch die
Überlassung von Immobilien und
Grundstücken.
5. Die Gesellschafterversammlung kann die
Übernahme weiterer diakonisch-sozialer
Aufgaben beschließen, soweit es sich dabei
um steuerbegünstigte Zwecke im Sinne der
Abgabenordnung handelt. |
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b)
Die Eintragung laufende Nummer 5 wird von Amts wegen wie
folgt berichtigt:
Ein Absatz
in der Eintragung laufende Nummer
5 Spalte 2
wurde nachgeholt.
Die Aufbereitung des aktuellen Ausdrucks ändert sich
dadurch. |
a)
15.10.2024
Mulliqi |
| 5 |
c)
Gegenstand geändert; nun:
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung
gemeinnütziger, kirchlicher und
mildtätiger Zwecke durch die Förderung der
Diakonie, der Wohlfahrtspflege, der
Altenhilfe, der Hilfe für Menschen mit
Behinderungen, des öffentlichen
Gesundheitswesens, der öffentlichen
Gesundheitspflege und der Bildung. Ihre
Arbeit ist der evangelischen Kirche
zugeordnet.
Die gemeinnützigen und kirchlichen
Gesellschaftszwecke werden durch das
Errichten, Unterhalten und Betreiben von
Einrichtungen der Alten-, Jugend- und
Behindertenhilfe, insbesondere von Alten-
und Pflegeheimen und durch sonstige
stationäre, teilstationäre und ambulante
Hilfsangebote verwirklicht. Ferner leistet
die Gesellschaft Altenarbeit sowie
Seniorenberatung und führt Aus-, Fort- und
Weiterbildungsmaßnahmen auf dem Gebiet
der Altenhilfe durch. Daneben wird
der Gesellschaftszweck durch die
Erbringung von sonstigen Versorgungs-
und
Betreuungsleistungen für Hilfsbedürftige
verwirklicht u.a. auch durch
seelsorgerische Angebote. Auch kann die
Gesellschaft Einrichtungen des
Betreuten Wohnens sowie
Rehabilitationseinrichtungen unterhalten,
betreibenund mit Leistungen versorgen. Die
Gesellschaft kann Andachten und
Gottesdienste abhalten sowie
Andachtsräume und Kirchen unterhalten.
Die Gesellschaft fördert mildtätige Zwecke
durch die Unterstützung hilfsbedürftiger
Personen im Sinne des § 53 Nr. 1
Abgabenordnung, die infolge ihres
körperlichen,
geistigen oder seelischen Zustands auf die
Hilfe anderer angewiesen sind, ohne
Rücksicht auf deren Staatsangehörigkeit,
Konfession, Herkunft und Geschlecht.
Zweck der Gesellschaft ist weiterhin die
Beschaffung von Mitteln zur Förderung
der Wohlfahrtspflege, der Altenhilfe, der
Hilfe für Menschen mit Behinderungen,
des öffentlichen Gesundheitswesens und
der öffentlichen Gesundheitspflege, der
Bildung sowie zur Förderung mildtätiger
und kirchlicher Zwecke und die
Weiterleitung der Mittel an andere
Körperschaften des privaten Rechts oder
an
juristische Personen des öffentlichen
Rechts, welche diese Mittel unmittelbar für
die Verwirklichung ihrer steuerbegünstigten
Zwecke verwenden. Sollen
unbeschränkt steuerpflichtige
Körperschaften des privaten Rechts
gefördert
werden, so müssen diese selbst als
steuerbegünstigt anerkannt sein (§ 58 Nr. 1
Abgabenordnung). Die Gesellschaft ist
insoweit eine Förderkörperschaft im Sinne
von § 58 Nr. 1 Abgabenordnung. |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 27.08.2024 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Zweck und
Gegenstand der Gesellschaft) und § 12 (Beschlussfassung
der Gesellschafterversammlung) beschlossen. |
a)
20.09.2024
Mulliqi |
| 4 |
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Prokura erloschen:
Walker, Hannah, Stuttgart, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
21.11.2023
Lay |
| 3 |
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Prokura erloschen:
Eilers, Ludger Bernhard, Stuttgart, * ‒.‒.‒‒
Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen
Prokuristen:
Schaaf, Florian Johannes, Möglingen,
* ‒.‒.‒‒ |
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a)
05.01.2023
Mulliqi |