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Evonik Industries AG) mit Sitz in Essen (Amtsgericht Essen, HRB 19474) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers, Essen (VR 4784)

Firmendaten

Anschrift
Rellinghauser Str. 1
45128 Essen
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: 0201/177-01
Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: keine Angabe
Webseite: technology-infrastructure.evonik.de
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 1 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: VR 4784
Amtsgericht: Essen
Rechtsform: AG
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Evonik Industries AG) mit Sitz in Essen (Amtsgericht Essen, HRB 19474) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers aus Essen ist im Handelsregister Essen unter der Nummer VR 4784 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Evonik Industries AG) mit Sitz in Essen (Amtsgericht Essen, HRB 19474) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers ihren Standort nicht geändert. Die Evonik Industries AG) mit Sitz in Essen (Amtsgericht Essen, HRB 19474) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers weist zur Zeit 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 13.07.2022)

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Registermeldungen 1

Calendar 19.10.2007
Veränderung

Unternehmensverband Steinkohlenbergbau e. V., Essen (Rellinghauser Straße 1, 45128 Essen). Der Verein ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 15.08.2007 und der Mitgliederversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tag mit der RAG Beteiligungs-AG (nach Firmenänderung nunmehr: Evonik Industries AG) mit Sitz in Essen (Amtsgericht Essen, HRB 19474) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.