Förderungs-, Fortbildungs- und Dienstleistungsges. mbH für das Handwerk in Hamm, Hamm, Sedanstraße 13, 59065 Hamm. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Wirtschafts- und Servicegesellschaft Handwerk Hellweg-Lippe mbH mit Sitz in Soest (AG Arnsberg HR B 7104) am 21.10.2010 eingetragen worden. Die Firma ist erloschen; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Förderungs-, Fortbildungs- und Dienstleistungsges. mbH für das Handwerk in Hamm, Hamm, Sedanstraße 13, 59065 Hamm. Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Sedanstraße 13, 59065 Hamm. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 06.08.2010 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 06.08.2010 mit der Wirtschafts- und Servicegesellschaft Handwerk Hellweg mbH (nach Namensänderung Wirtschafts- und Servicegesellschaft Handwerk Hellweg-Lippe mbH) mit Sitz in Soest (AG Arnsberg, HR B 7104) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.