VR 3495: Förderungsgerneinschaft ehemaliger Schülerinnen und Schüler des Reinhard und Max Mannesmann-Gymnasiums e.V., Duisburg (Am Ziegelkamp 13-15, 47259 Duisburg). Der Verein ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.07.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 10.11.2017 und der Mitgliederversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 10.11.2017 mit dem Verein Gesellschaft der Freunde und Förderer des Reinhard und Max Mannesmann-Gymnasiums Duisburg mit Sitz in Duisburg (Amtsgericht Duisburg, VR 1690) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
47259 Duisburg
Keine frühere Adresse vorhanden
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 1 im Vollprofil enthalten
Amtsgericht: Duisburg
Rechtsform: eV