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Förderverein der Ökumenischen Sozialstation St. Ingbert-Blies- und Mandelbachtal e.V., St. Ingbert (VR 30) schwebend

Firmendaten

Anschrift
Kirchengasse 7
66386 St. Ingbert
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: 06894/2534
Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: www.sozialstation-igb.de
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 3 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: VR 30
Amtsgericht: St. Ingbert
Rechtsform: eV
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Förderverein der Ökumenischen Sozialstation St. Ingbert-Blies- und Mandelbachtal e.V. aus St. Ingbert ist im Handelsregister St. Ingbert unter der Nummer VR 30 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Förderverein der Ökumenischen Sozialstation St. Ingbert-Blies- und Mandelbachtal e.V. ihren Standort nicht geändert. Die Förderverein der Ökumenischen Sozialstation St. Ingbert-Blies- und Mandelbachtal e.V. weist zur Zeit 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 22.08.2019)

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Registermeldungen 1

Calendar 05.02.2014
Veränderung

VR 30:Ökumenische Sozialstation St.Ingbert-Blies- und Mandelbachtal e. V., St.Ingbert (Kirchengasse 7, 66386 St.Ingbert). Förderverein der Ökumenischen Sozialstation St. Ingbert-Blies- und Mandelbachtal e.V. Der Verein hat im Wege der Ausgliederung Teile des Vermögens (nämlich des ambulanten Pflegebetriebes) auf die Ökumenische Sozialstation St. Ingbert-Blies- und Mandelbachtal gGmbH mit dem Sitz in St. Ingbert (AG Saarbrücken HRB 101352) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 25.07.2013 und des Zustimmungsbeschlusses der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 25.06.2013 übertragen. Die Mitgliederversammlung vom 25.06.2013 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Es ist beabsichtigt, den Verein von Amts wegen gemäß § 395 FamFG zu löschen. Frist für den Widerspruch: 3 Monate.Es ist beabsichtigt, die Gesellschaft von Amts wegen gemäß § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit zu löschen. Frist für den Widerspruch: 3 Monate.Es ist beabsichtigt die Firma von Amts wegen gemäß § 31 Abs 2 HGB zu löschen. Frist für den Widerspruch: 3 Monate.Es ist beabsichtigt, die Gesellschaft von Amts wegen gemäß § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit zu löschen. Frist für den Widerspruch: 3 Monate.Im übrigen wird auf den Verschmelzungsvertrag vom #DV.VertragDatum(Text="Bitte geben Sie das Datum des Verschmelzungsvertrages ein!") Bezug genommen.Die Gesellschaft hat Gläubigern, deren Forderungen vor dieser Bekanntmachung begründet worden sind, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, wenn sie sich binnen sechs Monaten zu diesem Zweck melden.Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Der anderen Vertragsteil hat den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrags in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuchs bekannt gemacht worden ist, Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der #DV.UmF(Text="Bitte wählen Sie die zutreffende Art nach UmwG aus!",Eingabe="Verschmelzung","Aufspaltung","Abspaltung","Ausgliederung","Vermögensübertragung","formwechselnden Umwandlung") beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der #DV.UmF in das Register des Sitzes #DV.RTr(Text="Bitte wählen Sie aus, ob ein oder mehrere andere Rechtsträger betroffen sind!",Eingabe="desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger","derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger") sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die #DV.UmF die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Die bedingte Kapitalerhöhung erfolgt zur #DV.Zweck(Text="Bitte geben Sie den Zweck der bedingten Kapitalerhöhung ein!"). #DV.Bezugsber(Text="Bitte geben Sie den Kreis der Bezugsberechtigten und den Ausgabebetrag oder die Grundlagen, nach denen dieser Betrag errechnet wird, ein!").Im übrigen wird auf den Spaltungs- und Übernahmevertrag vom #DV.DatumVertrag(Text="Bitte geben Sie das Datum des Spaltungs- und Übernahmevertrages ein!") Bezug genommen.