Förderverein des Musikvereins Nimburg-Bottingen, Teningen, (Am Straßenacker 21, 79331 Teningen).
Anschrift
                                
                                                                        
                                                                        Am Straßenacker 21
79331 Teningen
                                79331 Teningen
                                    Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
                            Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
                                
                                                                        
                                    Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
                            Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
                                
                                    Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 1 im Vollprofil enthalten
                                
                            Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 1 im Vollprofil enthalten
Register
                                
                                    Registernr.: VR 734
Amtsgericht: Emmendingen
Rechtsform:
                            Amtsgericht: Emmendingen
Rechtsform:
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
                                
                                    Die Förderverein des Musikvereins Nimburg-Bottingen aus Teningen ist im Handelsregister Emmendingen unter der Nummer VR 734 verzeichnet. Nach der Gründung am  hat die Förderverein des Musikvereins Nimburg-Bottingen ihren Standort nicht geändert.  Die Förderverein des Musikvereins Nimburg-Bottingen weist zur Zeit 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
                                
                            
                                (Letzte Profiländerung: 11.05.2020)
                            
                         
                        