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F & S PROZESSAUTOMATION GmbH, Dohna (HRB 11302)

Firmendaten

Anschrift
Gewerbering 35
01809 Dohna
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: 03529/5667-777
Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: www.fs-aut.de
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 3 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 11302
Amtsgericht: Dresden
Rechtsform: GmbH
Keywords
Zeitsynchronisierung Weichenheizung Wartungsmanagement Wartung VPN Tunneling tibs Synchronisierung Synchrocheck Stationsleittechnik Spannungsstabilisierung Service Schutztechnik Qualitätsmanagement QM Projektmanagement Projektabwicklung objektorientiert Netzwerkmanagement Netzentkopplung Netzaufbau marineapplikationen Lastmanagement Lastabwurf Kommunikation Ingenieurbereitschaft Firewall Fernwirktechnik Fernwirkprotokoll excitation erregereinrichtung Energiequalität Energiemanagement Datenmodell Bauüberwachung Basicengineering
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die F & S PROZESSAUTOMATION GmbH aus Dohna ist im Handelsregister Dresden unter der Nummer HRB 11302 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die F & S PROZESSAUTOMATION GmbH ihren Standort nicht geändert. Die F & S PROZESSAUTOMATION GmbH weist zur Zeit zwei Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 09.05.2022)

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Registermeldungen 1

Calendar 30.12.2020
Veränderung

HRB 11302: F & S PROZESSAUTOMATION GmbH, Dohna, Gewerbering 35, 01809 Dohna. Persönliche Angaben von Amts wegen ergänzt: Geschäftsführer: Fischer, Gerd, Pirna, * ‒.‒.‒‒; Schmidt, Uwe, Rabenau, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die F & S CONVERTER GmbH mit dem Sitz in Dohna (Amtsgericht Dresden, HRB 33158) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 22.12.2020 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom selben Tag sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 22.12.2020 mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Historie 1

30.12.2020
Entscheideränderung

Veränderung
Herr Gerd Fischer
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Veränderung
Herr Uwe Schmidt
Geschäftsführer