HRB 181 RD: F K E GmbH Fernmelde-Kabelmontagen und Einrichtungen, Rendsburg, Kollunder Straße 17-23, 24768 Rendsburg. Die Verschmelzung ist mit der am 30.08.2018 erfolgten Eintragung (Amtsgericht Jena, HRB 210371) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen.
HRB 181 RD: F K E GmbH Fernmelde-Kabelmontagen und Einrichtungen, Rendsburg, Kollunder Straße 17-23, 24768 Rendsburg. Rechtsverhaeltnis: Die Eintragung betreffend die Verschmelzung vom 10.08.2018 ist von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 10.08.2018 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die KTS Kabeltechnik & Service GmbH mit Sitz in Zeulenroda-Triebes (AG Jena, HRB 210371) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 181 RD: F K E GmbH Fernmelde-Kabelmontagen und Einrichtungen, Rendsburg, Kollunder Straße 17-23, 24768 Rendsburg. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 10.08.2018 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die KTS Kabeltechnik & Service mit Sitz in Zeulenroda-Triebes (AG Jena, HRB 210371) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 181 RD: F K E GmbH Fernmelde-Kabelmontagen und Einrichtungen, Rendsburg, Kollunder Straße 17-23, 24768 Rendsburg. Vorstand: Änderung zu Nr. 3: Wohnortsänderung; Geschäftsführer: Dr. Pramann, Dirk, * ‒.‒.‒‒, Werder; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Prokura: 3. Dipl.-Ing. Poethke, Jörg, * ‒.‒.‒‒, Brande-Hörnerkirchen; Einzelprokura
HRB 181 RD: F K E GmbH Fernmelde-Kabelmontagen und Einrichtungen, Rendsburg, Kollunder Straße 17-23, 24768 Rendsburg. Gegenstand: Errichtung von Fernmeldeanlagen, die Montage von Wellmantelkabeln, Bleikabeln, Breitbandkabeln. PVC-Kabeln, Glasfaserkabeln u. ä., die Vorinstallation bzw. Installation in alten und neuen Gebäuden, die Errichtung von überirdischen Linien, das Einziehen und Auslegen von Kabeln in vorhandene Anlagen und Gräben; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 28.04.2014 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 2 (Gegenstand des Unternehmens).
Unternehmensrecherche einfach und schnell
Alle verfügbaren Informationen zu diesem Unternehmen erhalten Sie in unserer Online-App
Jetzt Paket buchen