F. & H. Schumann Produktions- und Handelsgesellschaft mbH & Co. KG, Coburg (Hinterer Floßanger 10, 96450 Coburg). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 19.08.2005 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen von den selben Tagen mit der F. & H. Schumann GmbH & Co.KG mit dem Sitz in Coburg (Amtsgericht Coburg HRA 272) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft, welche am 14.09.2005 erfolgte. Die Firma ist erloschen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
96450 Coburg
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Amtsgericht: Coburg
Rechtsform: GmbH & Co. KG