Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
8 |
b)
Änderung zur
Geschäftsanschrift:
Hannoversche Str. 1 A, 30916 Isernhagen |
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a)
09.07.2025
Jagielski |
HRA 205451: FAIR FACILITY Management GmbH & Co. KG, Isernhagen, Berliner Straße 1, 30916 Isernhagen. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Tuchow, Anna Katharina, Isernhagen, * ‒.‒.‒‒.
HRA 205451: FAIR FACILITY Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Isernhagen, Berliner Straße 1, 30916 Isernhagen. Geändert, nun: Neue Firma: FAIR FACILITY Management GmbH & Co. KG.
HRA 205451: FAIR FACILITY Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Isernhagen, Berliner Straße 1, 30916 Isernhagen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 01.06.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 01.06.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 01.06.2021 mit der Fair Facility Management GmbH mit Sitz in Isernhagen (Amtsgericht Hannover HRB 58393) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRA 205451: FAIR FACILITY Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Isernhagen, Berliner Straße 1, 30916 Isernhagen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 01.06.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 01.06.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 01.06.2021 mit der Fair Facility Management GmbH mit Sitz in Isernhagen (Amtsgericht Hannover HRB 58393) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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