Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
3 |
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b)
Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach
Maßgabe des Verschmelzungsplans vom 24.02.2023 mit der
FCC Construcción, S.A. mit Sitz in Barcelona, Spanien
(Handelsregister (registro mercantil) von Barcelona, Spanien,
Band 25762, Seite 108, Blatt-Nummer B-94500)
verschmolzen.
Die Verschmelzung wird erst wirksam unter den
Voraussetzungen des Rechts Spaniens. |
a)
14.07.2023
Schmidt |
HRB 212282: FCC Immobilien Holding GmbH, Haren (Ems), Zeissstraße 1, 49733 Haren (Ems). Eintragung laufende Nummer 1 Spalte 6 b) vom 07.02.2018 von Amts wegen wie folgt ergänzt: Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der ALPINE-ENERGIE Holding AG, Biberach an der Riß (Amtsgericht Ulm HRB 641576) unter gleichzeitiger Sitzverlegung nach Haren (Ems) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 23.11.2017.
HRB 641576: ALPINE-ENERGIE Holding AG, Biberach an der Riß, Wolfentalstraße 29, 88400 Biberach an der Riß. Der Rechtsträger neuer Rechtsform ist am 07.02.2018 in das für ihn maßgebende Register beim Amtsgericht Osnabrück (HRB 212282) eingetragen worden. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 212282: FCC Immobilien Holding GmbH, Haren (Ems), Zeissstraße 1, 49733 Haren (Ems). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.11.2017 mit Änderung vom 17.01.2018. Geschäftsanschrift: Zeissstraße 1, 49733 Haren (Ems). Gegenstand: Das Halten und Verwalten eigenen Vermögens, insbesondere das Halten und Verwalten (einschließlich des Vermietens) von Grundstücken. Stammkapital: 6.000.003,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: García Rodriguez, Gustavo, Madrid / Spanien, * ‒.‒.‒‒; Moros, Jose María Thomás, Madrid / Spanien, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der ALPINE-ENERGIE Holding AG, Biberach an der Riß (Amtsgericht Ulm HRB 641576) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 23.11.2017. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 641576: ALPINE-ENERGIE Holding AG, Biberach an der Riß, Wolfentalstraße 29, 88400 Biberach an der Riß. Die Gesellschaft ist aufgrund des Umwandlungsbeschlusses vom 23.11.2017 in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma "FCC Immobilien Holding GmbH" mit Sitz in Haren (Ems) gemäß §§ 190 ff. UmwG formwechselnd umgewandelt. Die Eintragung wird erst mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform in das für diesen maßgebende Register wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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