HRB 4518: FENECON GmbH, Deggendorf, Brunnwiesenstraße 4, 94469 Deggendorf. Einzelprokura: Asen, Ludwig, Offenberg, * ‒.‒.‒‒; Eckl, Fabian, Osterhofen, * ‒.‒.‒‒; Feilmeier, Alexandra, Vilshofen, * ‒.‒.‒‒; Feilmeier, Stefan, Künzing, * ‒.‒.‒‒; Kriegl, Leonhard, Deggendorf, * ‒.‒.‒‒; Miedl, Michael, Spiegelau, * ‒.‒.‒‒.
HRB 4518: FENECON GmbH, Deggendorf, Brunnwiesenstraße 4, 94469 Deggendorf. Die Gesellschafterversammlung vom 05.12.2019 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 6.172,00 EUR und die Änderung des § 4 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 61.728,00 EUR. Personendaten geändert, nun: Geschäftsführer: Feilmeier, Franz Josef, Vilshofen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 4518: FENECON GmbH, Deggendorf, Brunnwiesenstraße 4, 94469 Deggendorf. Die Gesellschafterversammlung vom 13.09.2018 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 5.556,00 EUR und die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde insbesondere geändert: Gegenstand des Unternehmens, Stammkapital. Neues Stammkapital: 55.556,00 EUR.
HRB 4518: FENECON GmbH, Deggendorf, Brunnwiesenstraße 4, 94469 Deggendorf. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Eckl, Fabian, Osterhofen, * ‒.‒.‒‒; Feilmeier, Alexandra, Vilshofen, * ‒.‒.‒‒; Feilmeier, Stefan, Künzing, * ‒.‒.‒‒.
HRB 4518: FENECON GmbH, Deggendorf, Brunnwiesenstraße 4, 94469 Deggendorf. Die FENECON Verwaltungsgesellschaft mit dem Sitz in Deggendorf (Amtsgericht Deggendorf HRB 3635) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 07.10.2016 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger durch Aufnahme verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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