Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
19 |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 27.05.2025 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 15
(Jahresabschluss und Ergebnisverwendung) beschlossen. |
a)
30.07.2025
Koch |
18 |
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Prokura erloschen:
Bongartz, David, Mönchengladbach, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
14.11.2023
Sleegers |
HRB 51: FLUGHAFENGESELLSCHAFT MÖNCHENGLADBACH Gesellschaft mit beschränkter Haftung., Mönchengladbach, Flughafenstraße 95, 41066 Mönchengladbach. Bestellt als Geschäftsführer: Ungar, Andreas, Ostbevern, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.
HRB 51: FLUGHAFENGESELLSCHAFT MÖNCHENGLADBACH Gesellschaft mit beschränkter Haftung., Mönchengladbach, Flughafenstraße 95, 41066 Mönchengladbach. Nicht mehr Geschäftsführer: Kames, Franz-Josef, Mönchengladbach, * ‒.‒.‒‒.
HRB 51: FLUGHAFENGESELLSCHAFT MÖNCHENGLADBACH Gesellschaft mit beschränkter Haftung., Mönchengladbach, Flughafenstraße 95, 41066 Mönchengladbach. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.03.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und derjenigen des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der Flughafen Mönchengladbach Grundstücksverwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Mönchengladbach (Amtsgericht Mönchengladbach, HRB 5997) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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