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FMD Mörtel-Dienst Mainfranken Verwaltungsgesellschaft mbH, Schwebheim (HRB 4047)

Firmendaten

Anschrift
Gulbranssonstr. 4
97525 Schwebheim
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 0 keine Angabe
Register
Registernr.: HRB 4047
Amtsgericht: Schweinfurt
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die FMD Mörtel-Dienst Mainfranken Verwaltungsgesellschaft mbH aus Schwebheim ist im Handelsregister Schweinfurt unter der Nummer HRB 4047 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die FMD Mörtel-Dienst Mainfranken Verwaltungsgesellschaft mbH ihren Standort nicht geändert. Die FMD Mörtel-Dienst Mainfranken Verwaltungsgesellschaft mbH weist zur Zeit 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 09.05.2020)

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Registermeldungen 2

Calendar 04.10.2006
Veränderung

FMD Mörtel-Dienst Mainfranken Verwaltungsgesellschaft mbH, Schwebheim (Gulbranssonstr. 4, 97525 Schwebheim). Die Verschmelzung wurde am 14.09.2006 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht HRA 1173). Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 14.09.2006
Veränderung

FMD Mörtel-Dienst Mainfranken Verwaltungsgesellschaft mbH, Schwebheim (Gulbranssonstr. 4, 97525 Schwebheim). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 16.08.2006 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Firma "FMD Fließestrich und Mörteldienst Mainfranken GmbH & Co. KG", vormals Firma "MFE Mainfranken Fließestrich GmbH & Co. KG", mit dem Sitz in Schwebheim (Amtsgericht Schweinfurt HRA 1173) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.