Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
| 10 |
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Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich
haftenden Gesellschafter oder einem anderen
Prokuristen:
Brausemann, Stefanie, Rheinhausen, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
08.04.2026
Amann |
HRA 270279: Kenzinger Industriepark GmbH + Co. KG, Kenzingen, Draisstraße 4, 79341 Kenzingen. (Der Erwerb, die Veräußerung und die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen einschließlich der Erbringung von Geschäftsführungs- und sonstigen Dienstleistungen an anderen Unternehmen. Der Erwerb und die Veräußerung von Grundbesitz sowie die Verwaltung von eigenem und angemietetem Grundbesitz.). Firma geändert; nun: FREYLER GmbH & Co. KG.
HRA 270279: Kenzinger Industriepark GmbH + Co. KG, Kenzingen, Draisstraße 4, 79341 Kenzingen. Prokura erloschen: Kußler, Lars, Weingarten Baden, * ‒.‒.‒‒.
HRA 270279: Kenzinger Industriepark GmbH + Co. KG, Kenzingen, Draisstraße 4, 79341 Kenzingen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 26.11.2019 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 26.11.2019 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "FREYLER Dienstleistungsgesellschaft mbH", Kenzingen (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 270599) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 270279: Kenzinger Industriepark GmbH + Co. KG, Kenzingen, Draisstraße 4, 79341 Kenzingen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 03.12.2018 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 03.12.2018 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "FREYLER Verwaltungsgesellschaft mbH", Kenzingen (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 719009) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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