41 |
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Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Vorstandsmitglied oder einem anderen
Prokuristen:
Möllers, Jendrik Lars, Georgsmarienhütte,
* ‒.‒.‒‒
Speckmann, Ansgar, Ostbevern, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
11.06.2025
Langen |
40 |
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b)
Nicht mehr
Vorstand:
Schwirz, Rolf, Gräfelfing, * ‒.‒.‒‒
Nicht mehr
Vorstand:
Gréboval, Roald, Berlin, * ‒.‒.‒‒
Bestellt als
Vorstand:
Klassen, Ina, Sassenberg, * ‒.‒.‒‒
Bestellt als
Vorstand:
Wöffen, Dominik, Greven, * ‒.‒.‒‒ |
Prokura erloschen:
Wöffen, Dominik, Greven, * ‒.‒.‒‒
Prokura erloschen:
Klassen, Ina, Sassenberg, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
13.02.2025
Langen |
39 |
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b)
Nicht mehr
Vorstand:
Freund, Oliver, Leichlingen, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
03.09.2024
Langen |
38 |
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a)
Die Hauptversammlung vom 12.06.2024 hat die Änderung der
Satzung in § 4 (Grundkapital) und mit ihr die Schaffung eines
neuen genehmigten Kapitals beschlossen.
b)
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom
12.06.2024 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates
das Grundkapital gegen Bar- und/oder Sacheinlagen bis zum
12.06.2029 durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber
lautenden Stückaktien einmal oder mehrmals um bis zu
insgesamt 11.120.840,80 EUR zu erhöhen. (Genehmigtes
Kapital 2024)
Dabei ist den Aktionären mit den nachfolgenden
Einschränkungen ein Bezugsrecht zu gewähren. Das
Bezugsrecht kann den Aktionären auch mittelbar gemäß §
186 Abs. 5 AktG gewährt werden. Der Vorstand ist jedoch
ermächtigt, mit Zustimmung
des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre
insbesondere
auszuschließen
(i) für Spitzenbeträge, die sich aufgrund des
Bezugsverhältnisses ergeben;
(ii) für Aktien im Umfang eines anteiligen Betrags des
Grundkapitals, der 20 % des zum Zeitpunkt des
Wirksamwerdens oder - falls dieser Wert geringer ist - des
zum Zeitpunkt der Ausübung der vorliegenden Ermächtigung
bestehenden Grundkapitals nicht überschreitet, um die neuen
Aktien gegen Bareinlagen zu einem Ausgabebetrag
auszugeben, der den Börsenpreis der bereits börsennotierten
Aktien
der Gesellschaft gleicher Gattung und Ausstattung zum
Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags
nicht wesentlich unterschreitet (vereinfachter
Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG).
Auch die vorgenannte 20 %-Grenze ist der anteilige Betrag
des Grundkapitals anzurechnen, der auf neue oder
zurückerworbene Aktien entfällt, die während der Laufzeit
dieser Ermächtigung unter vereinfachtem Ausschluss des
Bezugsrechts der Aktionäre gemäß oder entsprechend § 186
Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert worden sind;
(iii) wenn die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen,
insbesondere beim Erwerb von Unternehmen,
Unternehmensteilen oder von Beteiligungen an Unternehmen
oder von sonstigen Vermögensgegenständen, einschließlich
von Rechten und Forderungen - auch gegen die Gesellschaft -
, oder von Ansprüchen auf den Erwerb von
Vermögensgegenständen oder im Rahmen von
Unternehmenszusammenschlüssen erfolgt.
Über den Inhalt der Aktienrechte und die weiteren
Bedingungen der
Aktienausgabe einschließlich des Ausgabebetrags
entscheidet der
Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats. |
a)
04.07.2024
Pruß-Steinigeweg |
37 |
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b)
Bestellt als
Vorstand:
Gréboval, Roald, Berlin, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
19.06.2024
Langen |