19 |
c)
1. Der Lizenzfußball und, soweit Satzungen
und Ordnungen des Deutschen Fußball-
Bundes (DFB), des Süddeutschen
Fußballverbandes (SFV) sowie des
Hessischen Fußballverbandes (HFV) dies
zulassen, auch der in deren Spielklassen
betriebene Fußballsport.
Ferner umfasst der
Unternehmensgegenstand auch den
Betrieb von Sportstätten für sportliche und
gewerbliche Zwecke, wie z.B. für
Musikveranstaltungen, Messen oder die
eigene oder gewerbliche Nutzung als
Eventlocation, die Vermarktung der an den
betriebenen Sportstätten verfügbaren
Werbeflächen sowie der Vertrieb von
Merchandise-Produkten im Zusammenhang
mit dem Lizenzfußball und im
Zusammenhang hiermit stehende
Digitalisierungsmaßnahmen und -projekte.“
2. Soweit die sportlichen Voraussetzungen
vorliegen, soll durch den Unterhalt einer
eigenen 1. Mannschaft als
Lizenzspielermannschaft am
Lizenzspielbetrieb der Fußballbundesligen,
dem Spielbetrieb der darunterliegenden
Ligen, an den Wettbewerben um den Liga-
Pokal und den DFB-Pokal teilgenommen
werden.
3. Ferner soll der Wert des Namens „FSV
Frankfurt 1899" im In- und Ausland
gesteigert werden. Die Gesellschaft ist
berechtigt, alle Geschäfte zu betreiben, die
dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder
mittelbar zu dienen geeignet sind.
4. Die Gesellschaft kann
Zweigniederlassungen und
Tochtergesellschaften errichten und sich an
anderen Unternehmen, die nicht
Lizenznehmer des Ligaverbands und/oder
Inhaber einer Zulassung des DFB sind,
beteiligen.
5. Die Gesellschaft erwirbt mit der Lizenz
für die Teilnahme am Spielbetrieb der
Bundesliga oder 2. Bundesliga die
ordentliche Mitgliedschaft im Ligaverband.
6. Das Unternehmen anerkennt und
unterwirft sich der Satzung des DFB, dem
Statut 3. Liga sowie den übrigen
Ordnungen und
Durchführungsbestimmungen des DFB und
seiner Regional- und Landesverbände,
insbesondere des SFV und des HFV, sowie
den Entscheidungen und den Beschlüssen
der Organe dieser Verbände, der DFB
GmbH & Co KG und der DFL Deutsche
Fußball Liga GmbH (DFL) als Beauftragter
des Ligaverbandes. Das Unternehmen ist
der Strafgewalt des Ligaverbandes und des
DFB unterworfen. Die Regelungen des
zwischen dem Ligaverband und dem DFB
geschlossenen Grundlagenvertrags sind für
die Gesellschaft ebenfalls verbindlich. |
|
|
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 06.08.2025 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere in § 2
(Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. |
a)
11.08.2025
Zollmann
b)
Fall 24 |
18 |
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b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Spengler, Patrick, Frankfurt am Main,
* ‒.‒.‒‒ |
|
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a)
18.02.2025
Heyden
b)
Fall 23 |
17 |
c)
1. Der Lizenzfußball und, soweit Satzungen
und Ordnungen des Deutschen Fußball-
Bundes (DFB) der Deutschen Fußballliga
(DFL), des Süddeutschen
Fußballverbandes (SFV) sowie des
Hessischen Fußballverbandes (HFV) dies
zulassen, auch der in deren Spielklassen
betriebene Fußballsport.
Ferner umfasst der
Unternehmensgegenstand auch den
Betrieb von Sportstätten für sportliche und
gewerbliche Zwecke, wie z.B. für
Musikveranstaltungen, Messen oder die
eigene oder gewerbliche Nutzung als
Eventlocation, die Vermarktung der an den
betriebenen Sportstätten verfügbaren
Werbeflächen sowie der Vertrieb von
Merchandise-Produkten im Zusammenhang
mit dem Lizenzfußball und im
Zusammenhang hiermit stehende
Digitalisierungsmaßnahmen und -projekte."
2. Soweit die sportlichen Voraussetzungen
vorliegen, soll durch den Unterhalt einer
eigenen 1. Mannschaft als
Lizenzspielermannschaft am
Lizenzspielbetrieb der Fußballbundesligen,
dem Spielbetrieb der 3. Liga oder
Regionalliga, an den Wettbewerben um den
Liga-Pokal und den DFB-Pokal sowie mit
einer zweiten Herrenmannschaft (U 23) am
Spielbetrieb der Regionalliga oder 3. Liga
teilgenommen werden.
3. Ferner soll der Wert des Namens "FSV
Frankfurt 1899" im In- und Ausland
gesteigert werden. Die Gesellschaft ist
berechtigt, alle Geschäfte zu betreiben, die
dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder
mittelbar zu dienen geeignet sind.
4. Die Gesellschaft kann
Zweigniederlassungen und
Tochtergesellschaften errichten und sich an
anderen Unternehmen, die nicht
Lizenznehmer des Ligaverbands und/oder
Inhaber einer Zulassung des DFB sind,
beteiligen.
5. Die Gesellschaft erwirbt mit der Lizenz
für die Teilnahme am Spielbetrieb der
Bundesliga oder 2. Bundesliga die
ordentliche Mitgliedschaft im Ligaverband.
6. Das Unternehmen unterwirft sich der
Satzung, dem Statut, den Ordnungen und
Durchführungsbestimmungen des
Ligaverbandes, des DFB, der DFL, des
SFV, des HFV sowie den Entscheidungen
und den Beschlüssen der Organe dieser
Verbände und der Deutsche Fußball Liga
GmbH (DFL) als Beauftragter des
Ligaverbandes. Das Unternehmen ist der
Strafgewalt des Ligaverbandes und des
DFB unterworfen. Die Regelungen des
zwischen dem Ligaverband und dem DFB
geschlossenen Grundlagenvertrags sind für
die Gesellschaft ebenfalls verbindlich. |
2.777.777,00
EUR |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 20.02.2024 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages insbesondere in den §§
2 (Gegenstand des Unternehmens) und 3 (Stammkapital) und
mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 277.777,00 EUR
beschlossen.
Eintragung laufende Nummer 12 ergänzt, nun:
Die Gesellschafterversammlung vom 21.01.2020 mit Nachtrag
vom 11.02.2020 hat die Neufassung des
Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in den §§
2 (Gegenstand des Unternehmens) sowie 8 (Geschäftsjahr)
beschlossen; von Amts wegen ergänzend eingetragen. |
a)
21.03.2024
Nagel
b)
Fall 22
Korrektur der Eintragung
zu laufender Nummer 13
hinsichtlich des
Unternehmensgegenstan
des; von Amts wegen
berichtigt. (Fall 15) |
16 |
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Prokura erloschen:
Sollich, Christian, Frankfurt am Main,
* ‒.‒.‒‒ |
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a)
20.12.2023
Kraus
b)
Fall 20 |
15 |
b)
Geändert, nun:
Geschäftsanschrift:
Richard-Herrmann-Platz 1, 60386 Frankfurt
am Main |
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b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Lempka, Robert, Königstein, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
17.08.2023
Senfleben
b)
Fall 19 |