HRA 704956: FWTM Kopfbau Vermögensgesellschaft mbH & Co. KG (FKV), Freiburg im Breisgau, Rathausgasse 33, 79098 Freiburg im Breisgau. Neue Geschäftsanschrift: Neuer Messplatz 3, 79108 Freiburg im Breisgau.
HRA 704956: FWTM Kopfbau Vermögensgesellschaft mbH & Co. KG (FKV), Freiburg im Breisgau, Rathausgasse 33, 79098 Freiburg im Breisgau. (Die Errichtung, Unterhaltung und Verwaltung eines Gebäudes und ggf. weiterer baulicher Anlagen auf dem sog. "Kopfbau Messe Grundstück" in Freiburg. In dem Gebäude soll insbesondere der Verwaltungssitz der zum FWTM- Verbund gehörenden Unternehmen untergebracht werden. Daneben sollen weitere Flächen dieses Gebäudes sog. "Gründerunternehmen" zur Verfügung gestellt werden. Flächen, die weder von den zum FWTM- Verbund gehörenden Unternehmen noch sog. "Gründerunternehmen" benötigt werden, dürfen fremdvermietet werden. Nicht vom Gesellschaftszweck umfasst ist die Entwicklung und Bauentwicklung weiterer Grundstücke, die von den Unternehmen des FWTM- Verbundes oder von Gründerunternehmen selbst nicht genutzt werden.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Rathausgasse 33, 79098 Freiburg im Breisgau. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Freiburg Wirtschaft Touristik und Messe Beteiligungs - GmbH, Freiburg im Breisgau (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 5195), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Projektgesellschaft VII mbH", Freiburg im Breisgau (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 712282) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.