GnR 4: Familienheim Freiburg Baugenossenschaft eG, Freiburg im Breisgau, Gaußstraße 5, 79114 Freiburg im Breisgau. Nicht mehr Vorstand: Eickhoff, Werner, Freiburg im Breisgau, * ‒.‒.‒‒. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Kronfeld, Johannes, Freiburg im Breisgau, * ‒.‒.‒‒.
GnR 4: Familienheim Freiburg Baugenossenschaft eG, Freiburg im Breisgau, Gaußstraße 5, 79114 Freiburg im Breisgau. Die Vertreterversammlung vom 25.06.2018 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Gegenstand geändert; nun: Die Errichtung, Erwerb, Betreuung, Bewirtschaftung, Vermittlung und Verwaltung von Wohnungen in allen Rechts- und Nutzungsformen, darunter Eigentumswohnungen und Eigenheime. Entsprechendes gilt für andere Bauten, soweit dies wohnungswirtschaftlich, städtebaulich und zur Vervollständigung der Infrastruktur erforderlich ist. Sie kann demgemäß Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Gewerberäume sowie soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen bereitstellen. Die Genossenschaft kann bebaute und unbebaute Grundstücke erwerben, belasten, veräußern sowie Erbbaurechte ausgeben. Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. Die Geschäftstätigkeit der Baugenossenschaft ist überwiegend auf die Vermietung von Wohnungen an ihre Mitglieder gerichtet. Die Genossenschaft kann Spareinlagen nur von ihren Mitgliedern und deren Angehörigen annehmen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder - mit Ausnahme von Abs. 3 - ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 27 die Voraussetzungen. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder oder ein Vorstandsmitglied und ein Prokurist vertreten gemeinsam. Die Vorstandsmitglieder können von den Beschränkungen des § 181 2.Alternative BGB allgemein befreit werden.