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Felo Holland-Letz GmbH & Co KG, Neustadt (HRA 2956)

Firmendaten

Anschrift
Emil-Rössler-Str. 59
35279 Neustadt
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: www.felo.com
Netzwerke:
Zusammenfassung der Unternehmens-Webseite
Das Unternehmen Felo bietet hochwertige Werkzeuge wie Schraubendreher, Bits und Zangen an, die in Deutschland hergestellt werden. Zu den Produktlinien gehören innovative und ergonomische Werkzeuge wie der ERGONIC, SMART, E-SMART und R-GO, die speziell für professionelle Anwender entwickelt wurden. Das Sortiment richtet sich an Elektriker und Handwerker, die auf Sicherheit und Vielseitigkeit Wert legen. Zudem erstellt Felo individuelle Private-Label-Produkte nach Kundenwunsch. Das Unternehmen ist in Neustadt/Hessen ansässig und legt großen Wert auf Qualität und Innovation.
Keywords
Zangen Werkzeuge Sicherheit Schraubendreher Private Label Made in Germany Innovation Ergonomisch Elektriker Bits
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 1 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRA 2956
Amtsgericht: Marburg
Rechtsform: GmbH & Co. KG
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Felo Holland-Letz GmbH & Co KG aus Neustadt ist im Handelsregister Marburg unter der Nummer HRA 2956 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Felo Holland-Letz GmbH & Co KG ihren Standort nicht geändert. Die Felo Holland-Letz GmbH & Co KG weist zur Zeit 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 17.05.2025)

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Registermeldungen 1

Calendar 10.09.2013
Veränderung

Felo Holland-Letz GmbH & Co KG, Neustadt (Hessen), Emil-Rössler-Straße 59, 35279 Neustadt (Hessen). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der FELO-Werkzeugfabrik Holland-Letz GmbH mit Sitz in Neustadt (AG Marburg HRB 3432) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.