HRB 2397 PL: Fielmann Akademie Schloss Plön, gemeinnützige Bildungsstätte der Augenoptik GmbH, Plön, Schloss, 24306 Plön. Vorstand: Geschäftsführer: 6. Groß, Katja, * ‒.‒.‒‒, Hamburg; Nicht mehr Geschäftsführer: 2. Zeiss, Georg Alexander
HRB 2397 PL: Fielmann Akademie Schloss Plön, gemeinnützige Bildungsstätte der Augenoptik GmbH, Plön, Schloss, 24306 Plön. Vorstand: Nicht mehr Geschäftsführer: 4. Dr. Branahl, Matthias
HRB 2397 PL: Fielmann Akademie Schloss Plön, gemeinnützige Bildungsstätte der Augenoptik GmbH, Plön, Schloss, 24306 Plön. Prokura: Nicht mehr Prokurist: 3. Zierow, Arne
HRB 2397 PL: Fielmann Akademie Schloss Plön, gemeinnützige Bildungsstätte der Augenoptik GmbH, Plön, Schloss, 24306 Plön. Gegenstand: (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von a) Denkmalschutz und Denkmalpflege, b) Kunst und Kultur, c) Bildung und Qualifizierung, insbesondere von Augenoptikern und deren Mitarbeitern sowie die Förderung von Wissenschaft (einschließlich Lehre) und Forschung. (3) Die Gesellschaft verwirklicht ihren Zweck insbesondere durch a) die Durchführung von Maßnahmen zur Sicherung, Wiederherstellung und Erhaltung des Schlosses Plön, b) die (entgeltliche oder unentgeltliche) Beschaffung von Kunstwerken und ihre Ausstellung im Schloss Plön, c) die Durchführung von Veranstaltungen mit Bezug zum Schloss Plön, d) die Durchführung eigener Bildungsveranstaltungen (z.B. Meistervorbereitungskurse, Fachkolloquien) und eigener Forschung sowie die Vergabe von Mitteln an öffentliche Schulen, Hochschulen und andere gemeinnützige Körperschaften, insbesondere zur Finanzierung von Lehre und Forschungsvorhaben auf dem Gebiet der Augenoptik und Optometrie. (4) Die in Abs. (3) genannten Maßnahmen bilden zugleich den Gegenstand des Unternehmens. (5) Die Gesellschaft ist berechtigt, im Rahmen des steuerlich Zulässigen, weitere Geschäfte durchzuführen, die den Gesellschaftszweck zu fördern geeignet sind. Hierzu zählt insbesondere auch die langfristige Vermietung von Gebäudeteilen. (6) Die Gesellschaft ist berechtigt, im Rahmen des steuerlich Zulässigen, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen, sofern dies dem Gesellschaftszweck förderlich ist. Vorstand: Änderung zu Nr. 2: Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 03.07.2014 ist der Gesellschaftsvertrag vollständig neu gefasst und im Zuge dessen geändert hinsichtlich des Gegenstandes.
Fielmann Akademie Schloss Plön, gemeinnützige Bildungsstätte der Augenoptik GmbH, Plön, Schloss, 24306 Plön. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 30.08.2011 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Fielmann Institut für Augenoptik/Optometrie gemeinnützige GmbH (Amtsgericht Kiel HRB 9546 KI) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird..
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