Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
4 |
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b)
Nicht mehr
Vorstand:
Engel, Ralf, Neuwied, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
05.05.2025
Rapp
b)
Fall 6 |
HRB 26245: Flohr AG, Neuwied, Stettiner Straße 24-26, 56564 Neuwied. Bestellt als Vorstand: Engel, Philipp, Neuwied, * ‒.‒.‒‒; Manns, Denise, Boden, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Engel, Philipp, Neuwied, * ‒.‒.‒‒; Manns, Denise, Boden, * ‒.‒.‒‒.
HRB 26245: Flohr AG, Neuwied, Stettiner Straße 24-26, 56564 Neuwied. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Engel, Philipp, Neuwied, * ‒.‒.‒‒; Engel, Sebastian, Neuwied, * ‒.‒.‒‒; Manns, Denise, Boden, * ‒.‒.‒‒.
HRB 26245: Flohr AG, Neuwied, Stettiner Straße 24-26, 56564 Neuwied. Die Gesellschaft hat eine geänderte Liste der Aufsichtsratsmitglieder zum Handelsregister Montabaur eingereicht.
HRB 13992: Flohr Spedition und Logistik GmbH, Neuwied, Stettiner Str. 24-26, 56564 Neuwied. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 23.08.2018 im Wege des Formwechsels in die Flohr AG mit Sitz in Neuwied (AG Montabaur, HRB 26245) umgewandelt. Der Formwechsel wird wirksam mit der gleichzeitigen Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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