HRB 31019: Floridee Blumenversand GmbH, Netzschkau, Siedlungsstraße 38, 08491 Netzschkau. Änderung der Geschäftsanschrift: Bahnhofstraße 21, 08491 Netzschkau.
HRB 31019: Floridee Blumenversand GmbH, Netzschkau, Siedlungsstraße 38, 08491 Netzschkau. Name geändert, nun Geschäftsführer: Oertel, Ines, Netzschkau, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 31019: Floridee Blumenversand GmbH, Netzschkau, Siedlungsstraße 38, 08491 Netzschkau. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.04.2017 mit Nachträgen vom 10.05.2017 und vom 17.05.2017. Geschäftsanschrift: Siedlungsstraße 38, 08491 Netzschkau. Gegenstand des Unternehmens: Groß- und Einzelhandel mit Blumen, Pflanzen, Gegenständen der Floristik sowie Geschenkartikel. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Ament, Ines, Netzschkau, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Übertragung von Teilen des Vermögens als Ganzes der Floridee Online GmbH mit dem Sitz in Mülsen (Amtsgericht Chemnitz HRB 16209) im Wege der Abspaltung zur Neugründung gemäß Spaltungsplan vom 18.04.2017 sowie Beschluss der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag. Die Gesellschaft ist entstanden mit der Eintragung der Abspaltung im Register des übertragenden Rechtsträgers am 18.05.2017.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.