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Fondsverwaltung Flora Park GmbH, Frankfurt (HRB 105666)

Firmendaten

Anschrift
Neue Mainzer Str. 69 - 75
60311 Frankfurt
Frühere Anschriften: 3
Markgrafenstr. 42, 10117 Berlin
Aachener Str. 1112 a, 50858 Köln
Aachener Str. 1212, 50859 Köln
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: 2005
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: b: 25.000,00 EUR - 49.999,99 EUR
Branche: 3 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 105666
Amtsgericht: Frankfurt am Main
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Fondsverwaltung Flora Park GmbH aus Frankfurt ist im Handelsregister Frankfurt am Main unter der Nummer HRB 105666 verzeichnet. Nach der Gründung am 28.11.2005 hat die Fondsverwaltung Flora Park GmbH ihren Standort mindestens dreimal geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe 'Die Übernahme von Geschäftsführungs- und Geschäftsbesorgungsaufgaben bei geschlossenen Immobilienfonds, insbesondere auch die Beteiligung als persönlich haftender Gesellschafter.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 25.000,00 EUR. Die Fondsverwaltung Flora Park GmbH weist zur Zeit einen Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 11.05.2020)

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Registermeldungen 13

Calendar 19.01.2018
Veränderung

HRB 105666: Fondsverwaltung Flora Park GmbH, Frankfurt am Main, c/o GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Neue Mainzer Straße 69-75, 60311 Frankfurt am Main. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden FLORA PARK S.à.r.l. am 25.10.2017 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 122a Absatz 2, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 13.10.2017
Veränderung

HRB 105666: Fondsverwaltung Flora Park GmbH, Frankfurt am Main, c/o GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Neue Mainzer Straße 69-75, 60311 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplanes vom 28.07.2017 mit der Flora Park S.à.r.l. mit Sitz in Luxemburg/Luxemburg (Registre de Commerce et des Sociétés Nr. B 113978) verschmolzen. Die Voraussetzungen der Verschmelzung nach deutschem Recht liegen vor. Die Verschmelzung wird erst wirksam sobald die Voraussetzungen nach dem Recht des Großherzogtums Luxemburg, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt, erfüllt sind. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 122a Absatz 2, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 02.08.2017
Vorgang ohne Eintragung

HRB 105666: Fondsverwaltung Flora Park GmbH, Frankfurt am Main, c/o GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Neue Mainzer Straße 69-75, 60311 Frankfurt am Main. Dem Registergericht ist ein Plan über die geplante Verschmelzung dieser Gesellschaft mit der Flora Park S.à.r.l eingereicht worden.Es wird darauf hingewiesen, dass der Verschmelzungsplan beim Handelsregister eingereicht wurde.An der Verschmelzung sind die Fondsverwaltung Flora Park GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht mit einem einzigen Gesellschafter, mit Sitz in Frankfurt am Main und eingetragener Geschäftsanschrift c/o GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Neue Mainzer Straße 69-75, 60311 Frankfurt am Main, Deutschland, als übertragende Gesellschaft und die Flora Park S.à.r.l., einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach luxemburgischen Recht (société à responsabilité limitée), mit Geschäftssitz in 6, Rue Eugène Ruppert der Stadt Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg, als übernehmende Gesellschaft beteiligt.Die Fondsverwaltung Flora Park GmbH als übertragende Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 105666. Die Flora Park S.à r.l. als übernehmende Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister von Luxemburg (Registre de Commerce et des Sociétés) unter der Registernummer B 113978.4.1 Die Rechte der Gläubiger der Fondsverwaltung Flora Park GmbH als übertragende Gesellschaft ergeben sich aus § 122j UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Fondsverwaltung Flora Park GmbH Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Befriedigung können sie verlangen, wenn ihr Anspruch fällig und durchsetzbar ist oder wenn sie die Fälligkeit jederzeit herbeiführen können. Ein Anspruch auf Sicherheitsleistung steht den Gläubigern nur dann zu, wenn sie ihren Anspruch nach Grund und Höhe binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan bekannt gemacht worden ist, schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Des Weiteren muss die zu sichernde Forderung vor oder bis zu fünfzehn Tage nach der Bekanntmachung des Verschmelzungsplans entstanden sein. Ein Abstellen auf das Wirksamwerden der Verschmelzung scheidet damit aus. Die zu sichernde Forderung muss bis zu diesem Zeitpunkt entstanden und damit wirksam und mit Ausnahme der Fälligkeit durchsetzbar sein. Es reicht nicht aus, dass die zu sichernde Forderung begründet ist. Anspruchsberechtigt sind auch die durch eine Deckungsmasse bevorzugten Gläubiger.Hinsichtlich der Ansprüche der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruchs.Die Gläubiger der Fondsverwaltung Flora Park GmbH können daneben nicht Sicherheitsleistung nach § 22 UmwG verlangen.Mit Wirksamwerden der Verschmelzung ist die Flora Park S.à r.l. als übernehmende Gesellschaft neuer Schuldner.Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Fondsverwaltung Flora Park GmbH unter deren Geschäftsanschrift c/o GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Neue Mainzer Straße 69-75, 60311 Frankfurt am Main, Deutschland, geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens zwei Monate nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan bekannt gemacht worden ist, gefordert werden muss. Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter eingeholt werden.Die Gläubiger der übernehmenden luxemburgischen Flora Park S.à r.l. können gemäß Artikel 268 des Luxemburger Gesetzes vom 10. August 1915 über die Handelsgesellschaften ungeachtet aller gegenteiligen Vereinbarungen innerhalb von zwei Monaten nach der Veröffentlichung des Verschmelzungsplans die Stellung von ausreichend Sicherheiten für fällige und noch nicht fällige Forderungen beantragen. Der Antrag erfolgt im Eilverfahren bei dem Vorsitzenden Richter des in Handelssachen tagenden Bezirksgerichts, in dessen Bezirk die Flora Park S.à r.l. ihren Sitz hat. Das zuständige Bezirksgericht für die Flora Park S.à r.l. befindet sich in Luxemburg. Die Gläubiger haben dabei nachzuweisen, dass die Verschmelzung eine solche Sicherung erforderlich macht. Die Stellung von ausreichend Sicherheiten kann nur für Forderungen gestellt werden, die vor der Veröffentlichung der Verschmelzung gemäß Artikel 273 des Luxemburger Gesetzes vom 10 August 1915 über die Handelsgesellschaften begründet worden sind.Wenn der Gläubiger bereits über angemessene Sicherheiten verfügt oder wenn diese in Anbetracht des Vermögens der Gesellschaft nach der Verschmelzung nicht notwendig sind, wird der Antrag vom Richter abgewiesen.Die Flora Park S.à r.l. kann den Antrag auf Stellung ausreichender Sicherheiten hinfällig werden lassen, indem sie den Gläubiger befriedigt, selbst wenn die Forderungen noch nicht fällig sind.Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Flora Park S.à r.l. unter deren Geschäftsanschrift 6, Rue Eugène Ruppert der Stadt Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg, geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung innerhalb von zwei Monaten nach der Veröffentlichung des Verschmelzungsplans, gefordert werden muss. Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter eingeholt werden.Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung von Minderheitsgesellschaftern ist nicht bekannt zu machen, da die Flora Park S.à r.l. als übernehmende Gesellschaft die Alleingesellschafterin der Fondsverwaltung Flora Park GmbH ist.Besondere Rechte i.S.v. § 122 c Abs. 2 Nr. 7 UmwG und Artikel 261 (2) f) des Luxemburger Gesetzes vom 10 August 1915 über die Handelsgesellschaften bestehen bei der Fondsverwaltung Flora Park GmbH nicht. Auch werden einzelnen Anteilsinhabern oder Inhabern anderer Wertpapiere keine besonderen Rechte i.S.v. § 122 c Abs. 2 Nr. 7 UmwG und Artikel 216 (2) f) des Luxemburger Gesetzes vom 10 August 1915 über die Handelsgesellschaften gewährt, und es sind auch keine besonderen Maßnahmen für diese Personen vorgesehen.Es werden keinem Mitglied eines Verwaltungs-, Leitungs-, Aufsichts- oder Kontrollorgans der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger und keinem mit der Prüfung des Verschmelzungsplans beauftragten Sachverständigen besondere Vorteile im Sinne des § 122 c Abs. 2 Nr. 8 UmwG und Artikel 261 (2) g des Luxemburger Gesetzes vom 10 August 1915 über die Handelsgesellschaften gewährt.

Calendar 29.06.2016
Veränderung

HRB 157692 B: Fondsverwaltung Flora Park GmbH, Sitz vormals: Berlin, c/o K&L Gates LLP, Markgrafenstraße 42, 10117 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Frankfurt am Main; Rechtsverhaeltnis: Der Sitz der Gesellschaft ist nach Frankfurt am Main verlegt (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 105666) Neue Anschrift: c/o GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Neue Mainzer Straße 69 - 75, 60311 Frankfurt am Main.

Calendar 23.06.2016
Neueintragung

HRB 105666: Fondsverwaltung Flora Park GmbH, Frankfurt am Main, c/o GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Neue Mainzer Straße 69-75, 60311 Frankfurt am Main. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.11.2005, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 24.05.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Berlin (bisher Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 157692) nach Frankfurt am Main beschlossen. Geschäftsanschrift: c/o GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Neue Mainzer Straße 69-75, 60311 Frankfurt am Main. Gegenstand: die Übernahme von Geschäftsführungs- und Geschäftsbesorgungsaufgaben bei geschlossenen Immobilienfonds, insbesondere auch die Beteiligung als persönlich haftender Gesellschafter. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Nobel, Oliver, Haan, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

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Historie 9

23.06.2016
Adressänderung

Alte Anschrift:
Markgrafenstr. 42
10117 Berlin

Neue Anschrift:
Neue Mainzer Str. 69 - 75
60311 Frankfurt

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Oliver Nobel
Geschäftsführer

24.04.2015
Entscheideränderung

Austritt
Herr Till Armbrust
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Oliver Nobel
Geschäftsführer

11.04.2014
Registervorgang

Löschung 11.04.2014

10.04.2014
Adressänderung

Alte Anschrift:
Aachener Str. 1112 a
50858 Köln

Neue Anschrift:
Markgrafenstr. 42
10117 Berlin

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Till Armbrust
Geschäftsführer

28.11.2013
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Till Armbrust
Geschäftsführer

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