Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung |
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung, inlän-
dische Geschäftsanschrift,
empfangsberechtigte Person,
Zweigniederlassungen
c)
Gegenstand des Unterneh-
mens |
Grund- oder
Stammkapital |
a)
Allgemeine Vertretungsrege-
lung
b)
Vorstand, Leitungsorgan, ge-
schäftsführende Direktoren,
persönlich haftende Gesell-
schafter, Geschäftsführer, Ver-
tretungsberechtigte und beson-
dere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a)
Rechtsform, Beginn, Satzung
oder Gesellschaftsvertrag
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse |
a)
Tag der Ein-
tragung
b)
Bemerkun-
gen |
24 |
|
|
|
|
b)
Es besteht ein Gewinnabführungs-
vertrag vom 14.06.2023 mit der
Delivery Hero SE mit Sitz in Berlin
(Amtsgericht Charlottenburg, HRB
198015 B), dem die Gesellschafter-
versammlung durch Beschluss vom
selben Tag zugestimmt hat. |
a)
23.06.2023
Schmidt |
HRB 138224 B: Foodpanda GmbH, Berlin, Oranienburger Straße 70, 10117 Berlin. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 08.06.2022 sind die Ziffern 8 (Liquidationspräferenz), 9 (Verfügung über Geschäftsanteile) und 10 (Einziehung von Geschäftsanteilen und Einziehungsvergütung) ersatzlos gestrichen. Ziffer 11 (Schlussbestimmungen) der Satzung wird nunmehr Ziffer 8 (Schlussbestimmungen).
HRB 138224 B: Foodpanda GmbH, Berlin, Oranienburger Straße 70, 10117 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 10.12.2020 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Brillant 1421. GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 139699 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 138224 B: Foodpanda GmbH, Berlin, Oranienburger Straße 70, 10117 Berlin. Änderung zu Nr. 9: Geschäftsführer: Thomassin, Emmanuel; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Änderung zu Nr. 10: Geschäftsführer: Vandepitte, David; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Prokura: Änderung zu Nr. 1: Krause, Andreas Werner; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Änderung zu Nr. 2: Östberg, Lars Niklas; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
HRB 138224 B: Foodpanda GmbH, Berlin, Oranienburger Straße 70, 10117 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 24.04.2019 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Juwel 199. V V UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 142668 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
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