ForceFive SP GmbH, München (Karl-Weinmair-Str. 14, 80807 München). Die Verschmelzung wurde am 18.05.2006 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht München HRB 158318).
ForceFive SP GmbH, München (Karl-Weinmair-Str. 14, 80807 München). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20.04.2006 sowie des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.04.2006 und Beschluss der Hauptversammlung der übernehmenden Gesellschaft vom 20.04.2006 mit der ForceFive AG mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 158318) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
ForceFive SP GmbH, München (Karl-Weinmair-Str. 14, 80807 München). Die Gesellschafterversammlung vom 07.04.2005 hat die Änderung der §§ 4 (Stammkapital), 8 (Austritt) und 11 (Abfindung) der Satzung beschlossen. § 12 a (Namensführung) wurde eingefügt.