Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
11 |
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b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Boots, Peter, Achterveld / Niederlande,
* ‒.‒.‒‒ |
Einzelprokura:
Beckenbach, Matthias, Ingelheim am Rhein,
* ‒.‒.‒‒ |
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a)
23.12.2022
Pussehl
b)
Fall 13 |
HRB 40558: Forever Living Products Germany GmbH, Frankfurt am Main, Maria-Josepha-Straße 8, 80802 München. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Kaufmann, Florian, Grünwald, * ‒.‒.‒‒; Maughan, Rex G., Kaufmann, Phoenix, Arizona, USA.
HRB 40558: Forever Living Products Germany GmbH, Frankfurt am Main, Freihamer Allee 31, 81249 München. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Maria-Josepha-Straße 8, 80802 München.
HRB 40558: Forever Living Products Germany GmbH, Frankfurt am Main, Fritz-Klatte-Straße 6-8, 65933 Frankfurt am Main. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Freihamer Allee 31, 81249 München. Geändert, nun: Geschäftsführer: Dr. Kaufmann, Florian, Grünwald, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.
HRB 40558: Forever Living Products Germany GmbH, Frankfurt am Main, Fritz-Klatte-Straße 6-8, 65933 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.06.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Forever Living Services Germany GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 83192) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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