Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung |
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung, in-
ländische Geschäftsan-
schrift, empfangsberech-
tigte Person, Zweignieder-
lassungen
c)
Gegenstand des Unterneh-
mens |
Grund- oder
Stammkapital |
a)
Allgemeine Vertretungsrege-
lung
b)
Vorstand, Leitungsorgan, ge-
schäftsführende Direktoren,
persönlich haftende Gesell-
schafter, Geschäftsführer,
Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a)
Rechtsform, Beginn, Satzung
oder Gesellschaftsvertrag
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse |
a)
Tag der Ein-
tragung
b)
Bemerkungen |
16 |
|
|
|
|
b)
Die vermögenslose Gesellschaft ist
auf Grund des § 394 FamFG von
Amts wegen gelöscht. |
a)
27.01.2025
Beyer |
15 |
|
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|
b)
Das Insolvenzverfahren ist durch
Beschluss des Amtsgerichts Neu-
münster vom 21.06.2024 (AZ:
91 IN 51/20) nach Abhalten des
Schlusstermins und Vollzug der
Schlussverteilung aufgehoben wor-
den. |
a)
23.10.2024
Boztepe |
HRB 684 KI: Fotosatz Nord Druck- und Verlagsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Kiel, Wittland 8a, 24109 Kiel. Prokura: Die Eintragung zu Nr. 1: Klinger, Heike; ist gem. § 117 InsO von Amts wegen gelöscht. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG aufgelöst.
HRB 684 KI: Fotosatz Nord Druck- und Verlagsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Kiel, Wittland 8a, 24109 Kiel. Rechtsverhaeltnis: Die Eintragung betreffend die Verschmelzung vom 05.03.2019 ist von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 26.02.2019 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Förde-Druck Eckernförde GmbH mit dem Sitz in Eckernförde (Amtsgericht Kiel, HRB 12631 KI) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 684 KI: Fotosatz Nord Druck- und Verlagsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Kiel, Wittland 8a, 24109 Kiel. Rechtsverhältnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 26.02.2019 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Förde-Druck GmbH mit dem Sitz in Eckernförde (Amtsgericht Kiel, HRB 12631 KI) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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