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a)
Freies Institut für Kinder- und
Jugendgesundheit gUG
(haftungsbeschränkt)
b)
Witten
Geschäftsanschrift:
Paul-Ehrlich-Str. 9, 58453 Witten
c)
1. Gegenstand des Unternehmens ist die
Förderung der Salutogenese und gesunden
Entwicklung von Kindern im Sinne eines
ganzheitlichen, integrativen
Gesundheitsverständnisses.
2. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne der §§ 51 ff. Abgabenordnung (AO).
3. Die gemeinnützigen Zwecke sind:
a. die Förderung von Wissenschaft und
Forschung
(§ 52 Abs. 2 Nr. 1 AO)
b. die Förderung der Jugend- und Altenhilfe,
(§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO)
c. die Förderung der Erziehung, Volks- und
Berufsbildung,
(§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO)
d. die Förderung des bürgerschaftlichen
Engagements zugunsten gemeinnütziger,
mildtätiger und kirchlicher Zwecke.
(§ 52 Abs. 2 Nr. 25 AO).
Die gemeinnützige Zwecke werden
insbesondere verwirklicht durch:
a. die Durchführung und Förderung
interdisziplinärer Forschung im Bereich
Kindergesundheit,
b. die Entwicklung und Umsetzung
integrativer, salutogenetischer
Versorgungsansätze für Kinder, Eltern und
Fachpersonen,
c. die Angebote von Fort- und
Weiterbildungen in Prävention,
Heilpädagogik, Gesundheitsförderung,
Umweltmedizin, Kindermedizin und
verwandten Feldern,
d. die Vernetzung von Fachpersonen und
Institutionen aus Medizin, Pädagogik,
Psychologie, Sozialwissenschaften und
verwandten Disziplinen,
e. die Förderung gesellschaftlicher und
politischer Bewusstseinsbildung für
kindgerechte
Lebensverhältnisse,
f. die Entwicklung von praxisnahen
Modellen und Materialien für Kitas, Schulen,
Gesundheitszentren und Familien.
4. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie
verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke im Sinne des
Abschnitts „steuerbegünstige Zwecke“ der
Abgabenordung. Mittel der Gesellschaft
dürfen nur für die satzungsmäßigen
Zwecke verwendet werden. Gesellschafter
dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer
Eigenschaft als Gesellschafter auch keine
sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der
Gesellschaft erhalten. Gesellschafter
erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei
Auflösung der Gesellschaft oder bei
Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke
keine Abfindung für ihre
Gesellschaftsanteile.
Das Institut kann neben der unmittelbaren
Zweckerfüllung nach der Ziffer 1 ihren
Zweck auch dadurch verwirklichen, dass sie
Mittel für andere steuerbegünstigte
Körperschaften mit gleichem oder
ähnlichem Gegenstand sammelt und
diesen für die Erfüllung dieser
steuerbegünstigten Zwecke zuwendet. Die
Gesellschaft ist eine Fördergesellschaft im
Sinne des $ 58 Nr. 1 der Abgabenordnung.
5. Das Institut darf keine Person durch
Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft
fremd sind oder unverhältnismäßig hoch
sind, sowie durch unverhältnismäßig hohe
Vergütungen begünstigen. |
2.000,00 EUR |
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Maurer, Tobias, Witten, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Geschäftsführer:
Dr. Schwarz, Silke, Swisttal, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 14.11.2025 |
a)
05.01.2026
Dr. Yilmaz |