Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
| 8 |
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b)
Bestellt:
Geschäftsführer:
Freundorfer, Maximilian, München, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
21.08.2025
Maier |
HRB 79228: Freundorfer Geschäftsführungs GmbH, Neuried, Landkreis München, Gautinger Str. 45, 82061 Neuried. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Freundorfer, Theodor sen., München, * ‒.‒.‒‒.
Freundorfer & Grandi GmbH & Co. KG, München, Weltistraße 35, 81477 München. Firma geändert, nun: Freundorfer GmbH & Co. KG. Sitz verlegt, nun: Neuried, Landkreis München. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Gautinger Straße 45, 82061 Neuried. Firma geändert, Sitz verlegt, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: Freundorfer Geschäftsführungs GmbH, Neuried (Amtsgericht München, HRB 79228).
Freundorfer & Grandi Geschäftsführungs GmbH, München, Weltistraße 35, 81477 München. Die Gesellschafterversammlung vom 29.07.2011 hat die Änderung des § 1 (Firma und Sitz) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: Freundorfer Geschäftsführungs GmbH. Neuer Sitz: Neuried, Landkreis München. Geschäftsanschrift: Gautinger Str. 45, 82061 Neuried.
Freundorfer & Grandi GmbH & Co. KG, München, Weltistraße 35, 81477 München. Die Grundstücksgesellschaft Neuried GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Neuried (Amtsgericht München, HRA 40151) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 03.08.2004 mit Nachträgen vom 27.08.2004, 27.10.2004 und 22.10.2010 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen von den selben Tagen mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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