Friedrich Koch Speditionsgesellschaft mbH & Co. KG, Osnabrück, Zum Huxmühlenbach 2, 49084 Osnabrück. Durch Beschluss des Amtsgerichts Osnabrück (62 IN 17/12) vom 01.08.2012 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Friedrich Koch Transportdienstleistungsgesellschaft mbH & Co. KG, Osnabrück, Zum Huxmühlenbach 2, 49084 Osnabrück. Neue Firma: Friedrich Koch Speditionsgesellschaft mbH & Co. KG. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.03.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.03.2012 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.03.2012 mit der Friedrich Koch Speditionsgesellschaft mbH mit Sitz in Osnabrück (HRB 1617) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Friedrich Koch Transportdienstleistungsgesellschaft mbH & Co. KG, Osnabrück, Zum Huxmühlenbach 2, 49084 Osnabrück. Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 29.05.2012 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Friedrich Koch Transportdienstleistungsgesellschaft mbH & Co. KG, Osnabrück, Zum Huxmühlenbach 2, 49084 Osnabrück. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 29.03./ 21.05.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.04.2012 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.03./ 21.05.2012 Teile des Vermögens der Friedrich Koch Grundstücks- und Verwaltungsgesellschaft e.K. mit Sitz in Osnabrück als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Friedrich Koch Transportdienstleistungsgesellschaft mbH & Co. KG, Osnabrück, Zum Huxmühlenbach 2, 49084 Osnabrück. (Spedition, Nah- und Ferntransporte, Handel mit genehmigungsfreien Waren und Lagerhaltung für eigene und fremde Rechnung und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Zum Huxmühlenbach 2, 49084 Osnabrück. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Friedrich Koch Verwaltungs-GmbH, Osnabrück (Amtsgericht Osnabrück HRB 206106), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.