Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
8 |
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Prokura erloschen
Haß, Ingrid, Oststeinbek |
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a)
22.08.2025
Windeggis |
2 |
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512.000,00
EUR |
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Prokura erloschen:
Wimmer, Detlef, Norderstedt |
a)
Die Gesellschafterversammlung hat am 28.12.2003
beschlossen, das Stammkapital (DEM 1.000.000,00) auf Euro
umzustellen, es von dann EUR 511.291,88 um EUR 708,12
auf EUR 512.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag
in den §§ 3 (Stammkapital) und 10 Abs. 3 zu ändern. |
a)
18.02.2004
Bremer
b)
Gesellschaftsvertrag
Blatt 82 ff. Sonderband |
HRB 30491:Friedrich Lange GmbH, Hamburg, Bornkampsweg 58, 22761 Hamburg.Vertretungsbefugnis geändert, nun Geschäftsführer: Lange, Christian, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Friedrich Lange GmbH, Hamburg (Bornkampsweg 58, 22761 Hamburg). Ausgeschieden Geschäftsführer: Lange, Michael Friedrich Hans-Gerd, Kaufmann, Hamburg, * ‒.‒.‒‒.
Friedrich Lange GmbH, Hamburg (Bornkampsweg 58, 22761 Hamburg). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.07.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.07.2007 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 30.07.2007 mit der D + W Handels-GmbH Fachgroßhandel für Haustechnik mit Sitz in Stralsund (AG Stralsund HRB 2204) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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