Fruchthof Dresden & Co. GmbH, Dresden inaktiv
Firmendaten
Anschrift:
Fruchthof Dresden & Co. GmbH
Spitzhausstr. 74
01139 Dresden
Frühere Anschriften: 0
Keine Angaben vorhanden
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Liste der Gesellschafter Amtlicher Nachweis der Eigentumsverhältnisse € 8,50 |
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Gesellschaftsvertrag / Satzung Veröffentlichter Gründungsvertrag in der letzten Fassung € 8,50 |
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Aktueller Handelsregisterauszug Amtlicher Abdruck zum Unternehmen € 12,00 |
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Chronologischer Handelsregisterauszug Amtlicher Abdruck zum Unternehmen mit Historie € 12,00 |
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Veröffentlichte Bilanzangaben Jahresabschluss als Chart und im Original € 8,50 |
Registernr.: HRB 3819
Amtsgericht: Dresden
Rechtsform: GmbH
Gründung: Keine Angabe
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: Keine Angabe
Geschäftsgegenstand:
Keine Angabe
Branchen: 3
Keywords:
Kurzzusammenfassung:
Die Fruchthof Dresden & Co. GmbH aus Dresden ist im Register unter der Nummer HRB 3819 im Amtsgericht Dresden verzeichnet.
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Registermeldungen
2Fruchthof Dresden & Co. GmbH, Dresden (Spitzhausstr. 74, 01139 Dresden). Die Verschmelzung wurde am 13.12.2005 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Fruchthof Dresden & Co. GmbH, Dresden (Spitzhausstr. 74, 01139 Dresden). Die Gesellschaft als übertragende Rechtsträgerin ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 17.08.2005 sowie Beschlüssen ihrer und der Gesellschafterversammlung der übernehmenden Rechtsträgerin jeweils von demselben Tage mit der Fruchthof Chemnitz Dresden GmbH (vormals: Fruchthandelsgesellschaft mbH Chemnitz) mit dem Sitz in Chemnitz (Amtsgericht Chemnitz; HRB 9775) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Rechtsträgers.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

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