HRB 178095 B: Fuhrunternehmen Henry Uhlig Verwaltungs GmbH, Berlin, Langewahler Straße 58E, 15517 Fürstenwalde/Spree. Nicht mehr Geschäftsführer: 3. Uhlig, Henry
HRA 52489 B: Fuhrunternehmen Henry Uhlig GmbH & Co. KG, Fürstenwalde/Spree, Rialtoring 89, 12589 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Fürstenwalde/Spree; Rechtsverhaeltnis: Der Sitz der Gesellschaft ist nach Fürstenwalde/Spree verlegt (Amtsgericht Frankfurt/Oder, HRA 3485 FF). Jetzige Anschrift: Langewahler Str. 58E, 15517 Fürstenwalde
HRA 3485 FF: Fuhrunternehmen Henry Uhlig GmbH & Co. KG, Fürstenwalde/Spree, Langewahler Str. 58E, 15517 Fürstenwalde. Name der Firma: Fuhrunternehmen Henry Uhlig GmbH & Co. KG; Sitz der Firma: Fürstenwalde/Spree; Geschäftsanschrift: Langewahler Str. 58E, 15517 Fürstenwalde; Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein. Jeder persönlich haftende Gesellschafter darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. Inhaber: Persönlich haftender Gesellschafter: 1. Fuhrunternehmen Henry Uhlig Verwaltungs GmbH, Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 178095 B); Rechtsform: Kommanditgesellschaft; Der Sitz der Gesellschaft ist von Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 52489 B) nach Fürstenwalde/Spree verlegt. Rechtsverhaeltnis: Aufgrund des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 30.08.2016 und des zustimmenden Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 05.10.2016 ist das Einzelunternehmen Fuhrunternehmen Henry Uhlig e.K. (Amtsgericht Frankfurt (Oder), HRA 3353 FF) aus dem Vermögen des Inhabers im Wege der Ausgliederung auf die Gesellschaft übertragen. Bemerkung: Tag der ersten Eintragung: 19.07.2016
HRA 52489 B: Fuhrunternehmen Henry Uhlig GmbH & Co. KG, Berlin, Rialtoring 89, 12589 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Ausgliederung ist mit der am 28.11.2016 im Register des übertragenden Rechtsträgers erfolgten Eintragung wirksam geworden.
HRA 52489 B: Fuhrunternehmen Henry Uhlig GmbH & Co. KG, Berlin, Rialtoring 89, 12589 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Aufgrund des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 30.08.2016 und des zustimmenden Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 05.10.2016 ist das Einzelunternehmen Fuhrunternehmen Henry Uhlig e.K. (Amtsgericht Frankfurt (Oder), HRA 3353 FF) aus dem Vermögen des Inhabers im Wege der Ausgliederung auf die Gesellschaft übertragen. Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
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