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a)
FundDeck GmbH
b)
Hamburg
Geschäftsanschrift:
Ludwig-Erhard-Straße 18, 20459 Hamburg
c)
Gegenstand des Unternehmens ist die
Erbringung von Beratungsleistungen im
Bereich Venture Capital und des Startup-
Ökosystems. Ein besonderer Schwerpunkt
liegt auf der Förderung von
Investitionskanälen zwischen der Republik
Türkei und der Bundesrepublik
Deutschland, insbesondere mit Bezug zur
Freien und Hansestadt Hamburg, sowie auf
der Unterstützung von Startups bei ihrer
internationalen Expansion und der
Gewinnung grenzüberschreitender
Investitionen. Im Rahmen des
Gesellschaftszwecks werden insbesondere
folgende Tätigkeiten ausgeübt:
-Strategische Beratung von Startups und
Investoren hinsichtlich Investitionsfähigkeit,
Due-Diligence-Prozessen und
Kapitalbeschaffungsstrategien, ohne
individuelle Anlageempfehlungen oder
Portfolioverwaltung im Sinne des
Kreditwesengesetzes (KWG) zu erbringen;
-Anbahnung und Vermittlung von Kontakten
zwischen Startups und Investoren, ohne als
Finanzvermittler oder Finanzberater im
Sinne aufsichtsrechtlicher Vorschriften tätig
zu sein;
-Beratung zu Markteintritts- und
Expansionsstrategien, einschließlich
Marktanalysen, Entwicklung strategischer
Partnerschaften sowie Unterstützung bei
regulatorischen und operativen
Fragestellungen;
-Gründung von Tochtergesellschaften
sowie Erwerb, Halten und Veräußerung von
Beteiligungen an in- und ausländischen
Unternehmen zur Umsetzung strategischer
Unternehmensziele.
Die Gesellschaft erbringt keine
erlaubnispflichtigen Tätigkeiten im Sinne
des Kreditwesengesetzes (KWG), des
Wertpapierinstitutsgesetzes (WpIG) oder
sonstiger aufsichtsrechtlicher Vorschriften.
Insbesondere werden keine
Finanzdienstleistungen oder Tätigkeiten der
Vermögensverwaltung erbracht. Eine
Erlaubnis der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder
einer anderen Aufsichtsbehörde ist nicht
erforderlich.
Die Gesellschaft ist berechtigt, alle
Geschäfte und Maßnahmen vorzunehmen,
die geeignet erscheinen, den
Gesellschaftszweck unmittelbar oder
mittelbar zu fördern. Sie kann zu diesem
Zweck auch Zweigniederlassungen im In-
und Ausland errichten.
Ausgenommen sind erlaubnispflichtige
Tätigkeiten, sofern nicht eine Erlaubnis
vorliegt. |
25.000,00
EUR |
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Geschäftsführer können ermächtigt werden, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
b)
Geschäftsführer:
Kinasari, Ersin, Istanbul / Türkei, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 11.07.2025 |
a)
26.01.2026
Niedlich
b)
Fall 1 |