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G+H Unternehmensservice GmbH, Ludwigshafen (HRB 4493)

Firmendaten

Anschrift
Bürgermeister-Grünzweig-Str. 1
67059 Ludwigshafen
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: 0621/502-0
Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: keine Angabe
Webseite: www.gruppe-guh.de
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 1 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 4493
Amtsgericht: Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen)
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die G+H Unternehmensservice GmbH aus Ludwigshafen ist im Handelsregister Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen) unter der Nummer HRB 4493 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die G+H Unternehmensservice GmbH ihren Standort nicht geändert. Die G+H Unternehmensservice GmbH weist zur Zeit 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 18.09.2023)

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Registermeldungen 1

Calendar 14.09.2007
Veränderung

G+H Unternehmensservice GmbH, Ludwigshafen/Rh. (Bürgermeister-Grünzweig-Str. 1, 67059 Ludwigshafen). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 01.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 01.08.2007 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 01.08.2007 mit der G+H MONTAGE GmbH mit Sitz in Ludwigshafen (Amtsgericht Ludwigshafen, HRB 1710) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Der mit der G+H MONTAGE GmbH (Amtsgericht Ludwigshafen, HRB 1710) am 02.11.2000 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist mit Wirksamkeit der Verschmelzung beendet. Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Wegen der Vertragsbeendigung hat der andere Vertragsteil den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuchs als bekanntgemacht gilt, Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.