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G+M Steuerberatung Dr. Gebhardt + Moritz Steuerberatungsgesellschaft mbH, Fulda (HRB 631)

Firmendaten

Anschrift
Heinrichstr. 17/19
36037 Fulda
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: 0661/97790
Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: www.gebhardt-moritz.de
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 4 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 631
Amtsgericht: Fulda
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die G+M Steuerberatung Dr. Gebhardt + Moritz Steuerberatungsgesellschaft mbH aus Fulda ist im Handelsregister Fulda unter der Nummer HRB 631 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die G+M Steuerberatung Dr. Gebhardt + Moritz Steuerberatungsgesellschaft mbH ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe '(1)Gegenstand der Gesellschaft sind die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen und die nach dem Berufsrecht der Steuerberater vereinbaren Tätigkeiten. (2)Die Gesellschaft schafft die für den Gesellschaftsgegenstand nach Abs. 1 erforderlichen personellen, sachlichen und räumlichen Voraussetzungen und tätigt die damit verbundenen Geschäfte. Unvereinbare Tätigkeiten nach dem Berufsrecht der Steuerberater sind ihr nicht gestattet. (3)Die Gesellschaft darf Ge- und Verboten des auf ihren Gegenstand nach Abs. 2 anzuwendenden Berufsrechts (nachfolgend auch: anzuwendendes Berufsrecht) nicht zuwiderhandeln. Die Gesellschaft darf die für sie tätigen Angehörigen der von ihr ausgeübten Berufe in der Freiheit ihrer Berufsausübung nicht beeinträchtigen. (4)Die Gesellschaft hat an ihrem in § 1 Abs. 2 genannten Sitz eine berufliche Niederlassung zu unterhalten. Die Vorgaben des anzuwendenden Berufsrechts sind zu erfüllen; insbesondere hat zumindest ein geschäftsführender Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter in der beruflichen Niederlassung oder in deren Nahbereich tätig zu sein. (5)Die Gesellschaft darf insbesondere weitere Beratungsstellen im Sinne von § 34 Abs. 2 StBerG errichten, sofern für die dort erbrachten Tätigkeiten die Voraussetzungen nach dem anzuwendenden Berufsrecht erfüllt sind. (6)Die Gesellschaft darf alle nach Berufsrecht zulässigen Geschäfte eingehen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern. Die Gesellschaft ist insbesondere berechtigt, sich an gleichartigen Gesellschaften zu beteiligen bzw. solche zu gründen oder zu erwerben, soweit dies berufsrechtlich zulässig ist; gleichartig im Sinne dieser Regelung sind insbesondere Beteiligungen an Berufsausübungsgemeinschaften und Gesellschaften, auf die das Berufsrecht der Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwälte anzuwenden ist. Die Gesellschaft ist weiterhin berechtigt, Bürogemeinschaften und Kooperationen einzugehen sowie Zweigniederlassungen zu errichten, soweit dies berufsrechtlich zulässig ist.' Die G+M Steuerberatung Dr. Gebhardt + Moritz Steuerberatungsgesellschaft mbH weist zur Zeit vier Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 30.01.2024)

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Aktueller Handels­register­auszug
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Chronologischer Handels­register­auszug
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Veröffentlichte Bilanz­angaben
Jahresabschluss vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
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Registermeldungen 3

Nummer
der
Eintra­gung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
4 c)
(1)Gegenstand der Gesellschaft sind die
geschäftsmäßige Hilfeleistung in
Steuersachen und die nach dem
Berufsrecht der Steuerberater vereinbaren
Tätigkeiten.
(2)Die Gesellschaft schafft die für den
Gesellschaftsgegenstand nach Abs. 1
erforderlichen personellen, sachlichen und
räumlichen Voraussetzungen und tätigt die
damit verbundenen Geschäfte.
Unvereinbare Tätigkeiten nach dem
Berufsrecht der Steuerberater sind ihr nicht
gestattet.
(3)Die Gesellschaft darf Ge- und Verboten
des auf ihren Gegenstand nach Abs. 2
anzuwendenden Berufsrechts (nachfolgend
auch: anzuwendendes Berufsrecht) nicht
zuwiderhandeln. Die Gesellschaft darf die
für sie tätigen Angehörigen der von ihr
ausgeübten Berufe in der Freiheit ihrer
Berufsausübung nicht beeinträchtigen.
(4)Die Gesellschaft hat an ihrem in § 1 Abs.
2 genannten Sitz eine berufliche
Niederlassung zu unterhalten. Die
Vorgaben des anzuwendenden
Berufsrechts sind zu erfüllen; insbesondere
hat zumindest ein geschäftsführender
Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter
in der beruflichen Niederlassung oder in
deren Nahbereich tätig zu sein.
(5)Die Gesellschaft darf insbesondere
weitere Beratungsstellen im Sinne von § 34
Abs. 2 StBerG errichten, sofern für die dort
erbrachten Tätigkeiten die
Voraussetzungen nach dem
anzuwendenden Berufsrecht erfüllt sind.
(6)Die Gesellschaft darf alle nach
Berufsrecht zulässigen Geschäfte
eingehen, die geeignet sind, den
Gesellschaftszweck unmittelbar oder
mittelbar zu fördern. Die Gesellschaft ist
insbesondere berechtigt, sich an
gleichartigen Gesellschaften zu beteiligen
bzw. solche zu gründen oder zu erwerben,
soweit dies berufsrechtlich zulässig ist;
gleichartig im Sinne dieser Regelung sind
insbesondere Beteiligungen an
Berufsausübungsgemeinschaften und
Gesellschaften, auf die das Berufsrecht der
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder
Rechtsanwälte anzuwenden ist. Die
Gesellschaft ist weiterhin berechtigt,
Bürogemeinschaften und Kooperationen
einzugehen sowie Zweigniederlassungen
zu errichten, soweit dies berufsrechtlich
zulässig ist.
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Hartmann, Sascha, Fulda, * ‒.‒.‒‒
einzel­vertretungs­berech­tigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Bestellt als
Geschäftsführer:
Hoffmann, Georg, Petersberg, * ‒.‒.‒‒
einzel­vertretungs­berech­tigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Bestellt als
Geschäftsführer:
Veldung, Carsten, Petersberg, * ‒.‒.‒‒
einzel­vertretungs­berech­tigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 26.05.2023 hat die
Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die
Änderung in den §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 9
(Geschäftsführung) beschlossen.
a)
12.06.2023
Nixdorf-Müller
b)
Fall 7
Calendar 21.03.2017
Veränderung

HRB 631: G+M Steuerberatung Dr. Gebhardt + Moritz Steuerberatungsgesellschaft mbH, Fulda, Heinrichstraße 17/19, 36037 Fulda. Die Gesellschafterversammlung vom 02.02.2017 mit Nachtrag vom 15.03.2017 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in den §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens) sowie 5 (Geschäftsführung und Vertretung) beschlossen. Neuer Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens sind die für Steuerberater zulässigen Tätigkeiten nach §§ 33 und 57 Abs. 3 StBerG. Ausgeschlossen sind die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbaren Tätigkeiten. Dies sind insbesondere gewerbliche Tätigkeiten (vgl. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG). Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Hans, Volker, Petersberg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Calendar 29.12.2011
Veränderung

Dr. Gebhardt & Moritz Steuerberatungsgesellschaft mbH, Fulda, Heinrichstraße 17/19, 36037 Fulda. Die Gesellschafterversammlung vom 13.12.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (1) (Firma) beschlossen. Neue Firma: G+M Steuerberatung Dr. Gebhardt + Moritz Steuerberatungsgesellschaft mbH. Geschäftsanschrift: Heinrichstraße 17/19, 36037 Fulda.

Historie 2

12.06.2023
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Sascha Hartmann
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Georg Hoffmann
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Carsten Veldung
Geschäftsführer

21.03.2017
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Volker Hans
Geschäftsführer