Günther Buck GmbH & Co. KG, Illertissen (Illertisser Str. 40, 89165 Dietenheim-Auwald, Betreiben von Tankstellen einschließlich Tankstellen-Shops, Handel mit Kraftfahrzeugzubehör sowie Erbringung von Transportleistungen nebst allen dazugehörigen Dienstleistungen.). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Günther Buck Verwaltungs GmbH, Illertissen (Amtsgericht Memmingen, HRB 13167), einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Buck, Silvia, Illertissen, * ‒.‒.‒‒.
Günther Buck GmbH & Co. KG, Illertissen (Illertisser Str. 40, 89165 Dietenheim-Auwald). Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 27.08.2007 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2007 aus dem Vermögen des Inhabers Günther Buck das unter der Firma Günther Buck e.K. in Illertissen (Amtsgericht Memmingen, HRA 10283) betriebene Unternehmen mit Ausnahme des Grundbesitzes der Gemarkung Au, FlNr. 898/5, eingetragen im Grundbuch von Au Blatt 1349, und der Gemarkung Dietenheim, FlNr. 1106/3, eingetragen im Grundbuch von Dietenheim Blatt 4725, sowie die Darlehensverbindlichkeit gegenüber Frau Betty Buck in Höhe von 102.258,38 EUR übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung in das Register des übertragenden Rechtsträgers. Die Ausgliederung wurde am 07.09.2007 in das Register des übertragenden Rechtsträgers eingetragen (siehe HRA 10283). Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.