HRB 740221: G & P Fensterprodukte Im- und Export GmbH, Bietigheim-Bissingen, Erwin-Bälz-Straße 63, 74321 Bietigheim-Bissingen. Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394 FamFG von Amts wegen gelöscht. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 740221: G & P Fensterprodukte Im- und Export GmbH, Bietigheim-Bissingen, Erwin-Bälz-Straße 63, 74321 Bietigheim-Bissingen. Das Gericht beabsichtigt, die Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit im Handelsregister von Amts wegen nach § 394 FamFG zu löschen. Die Frist zur Geltendmachung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung ist auf zwei Monate ab Veröffentlichung bestimmt.
HRB 740221: G & P Fensterprodukte Im- und Export GmbH, Bietigheim-Bissingen, Erwin-Bälz-Straße 63, 74321 Bietigheim-Bissingen. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Heilbronn vom 09.08.2018 (20 IN 153/18) wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels einer den Kosten des Verfahrens entsprechenden Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen.
G & P Fensterprodukte Im- und Export GmbH, Bietigheim-Bissingen, Erwin-Bälz-Straße 63, 74321 Bietigheim-Bissingen. Eintragung lfd. Nr. 3 bzgl. des Beschlussdatums von Amts wegen berichtigt: Die Gesellschafterversammlung vom 20.12.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) beschlossen. Eintragung lfd. Nr. 3 bzgl. der Vertrags- und Beschlussdaten von Amts wegen berichtigt: Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 20.12.2012 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 20.12.2012 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "G & P Fensterprodukte Im- und Export GmbH", Bietigheim-Bissingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 302396) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
G & P Fensterprodukte Im- und Export GmbH, Bietigheim-Bissingen, Erwin-Bälz-Straße 63, 74321 Bietigheim-Bissingen. Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 24.06.2013 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
Unternehmensrecherche einfach und schnell
Alle verfügbaren Informationen zu diesem Unternehmen erhalten Sie in unserer Online-App
Jetzt Paket buchen