G E R M A S C O Import und Export Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Frankfurt am Main, Hostatostraße 20, 65929 Frankfurt am Main. Nicht mehr Geschäftsführerin: Tran, Alice, Liederbach, * ‒.‒.‒‒.
G E R M A S C O Import und Export Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Frankfurt am Main, Hostatostraße 20, 65929 Frankfurt am Main. Bestellt als Geschäftsführerin: Du, Chun, Liederbach a.Ts., * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsbeschäfte abzuschließen. Bestellt als Geschäftsführerin: Tran, Alice, Liederbach a. Ts., * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Tran, Minh, Trier, * ‒.‒.‒‒.
G E R M A S C O Import und Export Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Frankfurt am Main, Hostatostraße 20, 65929 Frankfurt am Main.Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Hostatostraße 20, 65929 Frankfurt am Main. Geburtsdatum von Amts wegen ergänzt, nun: Geschäftsführer: Tran, Minh, Trier, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
G E R M A S C O Import und Export Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Frankfurt am Main (Silostraße 25, 65903 Frankfurt am Main). Die Gesellschafterversammlung vom 12.05.2006 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 741,63 EUR und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) beschlossen. Neues Stammkapital: 103.000,00 EUR. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.05.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der GA Orient-Shop Handel Import und Export GmbH mit Sitz in München (Amtsgericht München, HRB 82944) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.