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G r i m m e r Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Bornheim (HRB 1210) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Bleibtreustr. 19 / 43
53332 Bornheim
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 0 keine Angabe
Register
Registernr.: HRB 1210
Amtsgericht: Bonn
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die G r i m m e r Gesellschaft mit beschränkter Haftung aus Bornheim war im Handelsregister Bonn unter der Nummer HRB 1210 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die G r i m m e r Gesellschaft mit beschränkter Haftung ihren Standort nicht geändert. Die G r i m m e r Gesellschaft mit beschränkter Haftung wies zuletzt 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 08.05.2020)

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Registermeldungen 2

Calendar 20.12.2010
Löschung von Amts wegen

G r i m m e r Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Bornheim, Bleibtreustr. 19/43, 53332 Bornheim. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.

Calendar 18.10.2010
Löschungsankündigung

G r i m m e r Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Bornheim, Bleibtreustr. 19/43, 53332 Bornheim. Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen zu löschen. Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf einen Monat festgesetzt. Rechtsbehelfsbelehrung Der Widerspruch ist bei dem Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden. Der Widerspruch muss spätestens innerhalb der gesetzten Frist nach der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung bei dem Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung, spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass der Verfügung. Die Bekanntgabe ist entweder durch Zustellung oder am dritten Tage nach Aufgabe zur Post bewirkt. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages. Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Verfügung sowie die Erklärung enthalten, dass Widerspruch gegen diese Verfügung eingelegt wird. Er ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.

Historie 2

20.12.2010
Registervorgang

Löschung von Amts wegen 16.12.2010

18.10.2010
Registervorgang

Löschungsankündigung 14.10.2010