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GB Wäschereitechnik GmbH, Baesweiler (HRB 12648) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Vincent-van-Gogh-Ring 19
52499 Baesweiler
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 1 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 12648
Amtsgericht: Aachen
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die GB Wäschereitechnik GmbH aus Baesweiler war im Handelsregister Aachen unter der Nummer HRB 12648 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die GB Wäschereitechnik GmbH ihren Standort nicht geändert. Die GB Wäschereitechnik GmbH wies zuletzt 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 09.05.2020)

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Registermeldungen 4

Calendar 13.02.2019
Löschung von Amts wegen

HRB 12648: GB Wäschereitechnik GmbH, Baesweiler (Vincent-van-Gogh-Ring 19, 52499 Baesweiler). Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.

Calendar 11.10.2018
Löschungsankündigung

HRB 12648: GB Wäschereitechnik GmbH, Baesweiler (Vincent-van-Gogh-Ring 19, 52499 Baesweiler). Das Registergericht beabsichtigt, von Amts wegen die Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit nach § 394 FamFG zu löschen.Dies erscheint angezeigt, nachdem das Finanzamt mit Schreiben vom 21.09.2018 mitgeteilt hat, dass die Gesellschaft vollständig vermögenslos ist.Zur Geltendmachung des Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung wird hiermit eine Frist von drei Monaten ab Veröffentlichung dieser Ankündigung bestimmt.Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Zum Widerspruch ist jeder berechtigt, der an der Unterlassung der Löschung ein berechtigtes Interesse hat.Der Widerspruch ist bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden. Der Widerspruch muss spätestens innerhalb der gesetzten Frist nach der Bekanntgabe der Verfügung bei dem Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Bekanntgabe der Verfügung durch Veröffentlichung. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages. Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Verfügung sowie die Erklärung enthalten, dass Widerspruch gegen diese Verfügung eingelegt wird. Er ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130 a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S. 3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

Calendar 13.01.2009
Vorgang ohne Eintragung

GB Wäschereitechnik GmbH, Baesweiler, (Vincent-van-Gogh-Ring 19, 52499 Baesweiler).Das Auflösungsverfahren nach § 144 a Abs. 1 und 4 FGG wird eingestellt.

Calendar 17.11.2008
Vorgang ohne Eintragung

GB Wäschereitechnik GmbH, Baesweiler, (Vincent-van-Gogh-Ring 19, 52499 Baesweiler).Die Firma GB Wäschereitechnik GmbH (Amtsgericht Aachen HRB 12648) ist unter der dem Registergericht bekannten Anschrift nicht mehr zu erreichen. Das Registergericht hat daher davon auszugehen, dass die Gesellschaft ihren Sitz in Baesweiler aufgegeben hat. Gemäß §§ 144a Abs.1 und 4 FGG hat das Registergericht eine GmbH aufzulösen, wenn der Gesellschaftsvertrag einen erheblichen Satzungsmangel aufweist. Dies ist der Fall, wenn wie vorliegend der im Gesellschaftsvertrag bestimmte Gesellschaftssitz nicht mehr vorhanden ist, § 3 Abs. 1 Nr. 1 GmHG. Der Gesellschaft und ihrem Geschäftsführer wird daher aufgegeben, binnen eines Monats nach Bekanntgabe dieser Verfügung nachzuweisen, dass die Gesellschaft ihren Sitz tatsächlih in Baesweiler hat, d.h. das dort Geschäftsräume befindlich sind oder innerhalb der Frist die Unterlassung durch Widerspruch gegen diese Verfügung zu rechtfertigen. Andernfall hat das Gericht den Mangel der Satzung festzustellen. Wird diese Feststellung rechskräftig, wird hierdurch die Gesellschaft nach § 60 Abs. 1 Ziff. 6 GmbHG aufgelöst, dies wird sodannauch im Handelsregister eingetragen.

Historie 2

13.02.2019
Registervorgang

Löschung von Amts wegen 13.02.2019

11.10.2018
Registervorgang

Löschungsankündigung 11.10.2018