Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
9 |
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b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Härig, Lukas, Wardenburg, * ‒.‒.‒‒
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
15.01.2024
Prill |
8 |
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b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Eisert, Simon, Oldenburg, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
04.07.2023
Prill |
HRB 527: GBU Gesellschaft für Beteiligungen an mittelständischen Unternehmen mbH, Vechta-Calveslage, Auf der Lage 2, 49377 Vechta-Calveslage. Nicht mehr Geschäftsführer: Meerpohl, Dirk, Vechta, * ‒.‒.‒‒.
HRB 527: GBU Gesellschaft für Beteiligungen an mittelständischen Unternehmen mbH, Vechta-Calveslage, Auf der Lage 2, 49377 Vechta-Calveslage. Geschäftsführer: Eisert, Simon, Oldenburg, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
GBU Gesellschaft für Beteiligungen an mittelständischen Unternehmen mbH, Vechta-Calveslage, Auf der Lage 2, 49377 Vechta-Calveslage. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.07.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.07.2013 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 10.07.2013 mit der LUPINA GmbH mit Sitz in Steinfeld-Mühlen (AG Oldenburg, HRB 111591) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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