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GDW Süd eG, Stuttgart (GnR 240191)

Firmendaten

Anschrift
Haußmannstr. 200
70188 Stuttgart
Frühere Anschriften: 1
Waldenbucher Str. 30, 71065 Sindelfingen
Kontaktmöglichkeit
Telefon: 0711/490467-10
Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: www.gdw-sued.de
Netzwerke:
Zusammenfassung der Unternehmens-Webseite
Die gdw süd ist ein Netzwerk von über 60 Sozialunternehmen, die in verschiedenen Branchen wie Metall, Kunststoff, Holz, Textil, Elektronik und mehr tätig sind. Sie bieten eine breite Palette an Dienstleistungen und Produkten, darunter Fertigung, Verarbeitung, Montage, Verpackung, Qualitätsprüfung und Facility-Services, hauptsächlich für Industrie, Kommunen, Handel und Gewerbe. Das Unternehmen legt besonderen Wert auf Inklusion und die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung, wobei es qualitativ hochwertige Arbeit und gesellschaftlichen Mehrwert schafft. Mit Standorten in mehreren Bundesländern arbeitet die gdw süd eng mit Partnern zusammen, um nachhaltige und soziale Lösungen zu realisieren.
Keywords
Beschäftigung Facility-Services Montage Qualitätsprüfung Produkte Dienstleistungen Verarbeitung Fertigung Inklusion Sozialunternehmen
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 6 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: GnR 240191
Amtsgericht: Stuttgart
Rechtsform: eG
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die GDW Süd eG aus Stuttgart ist im Handelsregister Stuttgart unter der Nummer GnR 240191 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die GDW Süd eG ihren Standort mindestens einmal geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe 'Die Genossenschaft ist ein Zusammenschluss anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen nach § 223 Abs. 3. SGB IX, von Inklusionsbetrieben nach § 215 SGB IX, anderer Leistungsanbieter nach § 60 BTHG sowie sonstiger Mitglieder gem. § 3 dieser Satzung. Sie stellt sicher, dass die Anrechnung von Aufträgen auf die Ausgleichsabgabe nach § 223 Abs. 3. SGB IX nur dann in Anspruch genommen werden kann, wenn die hierfür geltenden rechtlichen Vorschriften erfüllt sind.' Die GDW Süd eG weist zur Zeit drei Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 05.11.2025)

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Registermeldungen 14

Nummer
der
Eintra­gung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift und
empfangsberechtigte Person der
Europäischen Genossenschaft,
Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Nachschusspflicht,
Mindestkapital; Grundkapital der
Europäischen Genossenschaft
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand; Leitungsorgan oder
geschäftsführende Direktoren der
Europäischen Genossenschaft;
Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
Prokura a) Rechtsform und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
16 a)
Firma geändert; nun:
GDW Süd eG
c)
Gegenstand geändert; nun:
Die Genossenschaft ist ein
Zusammenschluss anerkannter
Werkstätten für behinderte
Menschen nach § 223 Abs. 3. SGB IX,
von Inklusionsbetrieben nach §
215 SGB IX, anderer Leistungsanbieter
nach § 60 BTHG sowie sonstiger
Mitglieder
gem. § 3 dieser Satzung. Sie stellt
sicher, dass die Anrechnung von
Aufträgen
auf die Ausgleichsabgabe nach § 223
Abs. 3. SGB IX nur dann in Anspruch
genommen
werden kann, wenn die hierfür geltenden
rechtlichen Vorschriften erfüllt
sind.
a)
Die Generalversammlung vom 25.06.2025 hat
die Änderung der Satzung in § 1 (Firma und
Sitz), § 2 (Zweck und Gegenstand) und § 3
(Erwerb der Mitgliedschaft) beschlossen.
a)
31.10.2025
Boßler-Büche
15 b)
Nicht mehr
Vorstandsmitglied:
Block, Werner, Wendlingen am
Neckar, * ‒.‒.‒‒
a)
03.08.2023
Boßler-Büche
14 c)
Gegenstand geändert; nun:
1) Die Genossenschaft verfolgt
ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige und mildtätige Zwecke im
Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck
der Genossenschaft ist die Förderung
mildtätiger Zwecke im Sinne von § 53 Nr.
1 AO und der Hilfe für Menschen mit
Behinderung.
Die Genossenschaft ist ein
Zusammenschluss anerkannter
Werkstätten für behinderte Menschen
nach § 223 Abs. 3, SGB IX, von
Inklusionsbetrieben nach § 215 SGB IX
und anderer Leistungsanbieter nach § 60
BTHG. Sie stellt sicher, dass die
Anrechnung von Aufträgen auf die
Ausgleichsabgabe nach § 223 Abs. 3,
SGB IX nur dann in Anspruch
genommen werden kann, wenn die
hierfür geltenden rechtlichen Vorschriften
erfüllt sind.
2) Der Satzungszweck der
Genossenschaft wird verwirklicht
insbesondere durch:
a) Vertrieb von Produkten und
Auftragsbeschaffung, sowie
Auftragskoordination für Einrichtungen
und Organisationen, die als
gemeinnützig anerkannt sind und die
Eingliederung von Menschen mit
Behinderungen in das Arbeitsleben zum
Ziel haben;
b) Eigene Entwicklung und Vertrieb von
Produkten, die zur Herstellung in
Einrichtungen zur Eingliederung von
Menschen mit Behinderung geeignet
sind;
c) Aufbau und Durchführung von
Kooperationen von Einrichtungen zur
Eingliederung behinderter Menschen in
das Arbeitsleben;
d) Organisation und Durchführung
technischer und betriebswirtschaftlicher
Beratung von Einrichtungen zur
Eingliederung von Menschen mit
Behinderung in das Arbeitsleben;
e) Organisation und Durchführung von
Entwicklungsprojekten, die im
gemeinsamen Interesse der
Genossenschaftsmitglieder stehen,
einschließlich der dazu gehörigen
Schulungsangebote und Übernahme von
sich daraus möglicherweise ergebenden
operativen Gemeinschaftsaufgaben.
3) Die Genossenschaft nimmt ihre
Aufgaben vorrangig für die Mitglieder der
Genossenschaft wahr. Eine Ausdehnung
des Geschäftsbetriebes auf
Nichtmitglieder ist zugelassen.
4) Die Durchführung der
satzungsmäßigen Aufgaben muss der
Förderung und Unterstützung der
Mitglieder dienen.
5) Die in Abs. 1 genannten
steuerbegünstigten Zwecke können auch
durch planmäßiges Zusammenwirken
mit anderen Körperschaften, die im
Übrigen die Voraussetzungen der §§ 51
bis 68 AO erfüllen, mittels der in Abs.2
genannten Maßnahmen verwirklicht
werden, insbesondere durch die
Erbringung von Kooperationsleistungen
an die mit der Genossenschaft aufgrund
des Mitgliedschaftsverhältnisses
verbundenen
Genossenschaftsmitglieder.
6) Die Genossenschaft ist selbstlos tätig,
sie ist nicht in erster Linie
eigenwirtschaftlich tätig.
7) Die Mittel der Genossenschaft dürfen
nur für die satzungsmäßigen Zwecke
verwendet werden. Die Mitglieder dürfen
keine Gewinnanteile und in Ihrer
Eigenschaft als Mitglieder auch keine
sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der
Genossenschaft erhalten.
8) Es darf keine Person durch
Ausgaben, die dem Zweck der
Genossenschaft fremd sind oder durch
unverhältnismäßig hohe Vergütungen
begünstigt werden.
b)
Bestellt als
Vorstand:
Dr. Hübner, Stefan, Stuttgart,
* ‒.‒.‒‒
a)
Die Generalversammlung vom 30.06.2022 hat
die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und
Gegenstand) beschlossen.
Des Weiteren wurden die § 36a (Schriftliche
oder elektronische Durchführung der
Generalversammlung -virtuelle
Mitgliederversammlung-, elektronische
Teilnahme an einer Präsenzversammlung),
§36b (Schriftliche oder elektronische
Mitwirkung an der Beschlussfassung einer nur
als Präsenzversammlung durchgeführten
Generalversammlung) und § 36c
(Übertragung der Generalversammlung in Bild
und Ton) eingefügt.
a)
23.05.2023
Boßler-Büche
Calendar 08.09.2021
Veränderung

GnR 240191: GDW Süd, Genossenschaft der Werkstätten für behinderte Menschen Süd eG, Stuttgart, Haußmannstraße 200, 70188 Stuttgart. Die Generalversammlung vom 24.06.2021 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und Gegenstand) und § 46 (Liquidation) beschlossen. Gegenstand geändert; nun: 1. Die Genossenschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Genossenschaft ist die Förderung mildtätiger Zwecke im Sinne von § 53 Nr. 1 AO und der Hilfe für Menschen mit Behinderung. Die Genossenschaft ist ein Zusammenschluss anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen nach § 223 Abs. 3, SGB IX, von Inklusionsbetrieben nach § 215 SGB IX und anderer Leistungsanbieter nach § 60 BTHG. Sie stellt sicher, dass die Anrechnung von Aufträgen auf die Ausgleichsabgabe nach § 223 Abs. 3, SGB IX nur dann in Anspruch genommen werden kann, wenn die hierfür geltenden rechtlichen Vorschriften erfüllt sind. 2. Der Satzungszweck der Genossenschaft wird verwirklicht insbesondere durch: a) Unterstützung der Mitgliedseinrichtungen bei deren Erfüllung ihres satzungsgemäßen Auftrages; b) planmäßiges Zusammenwirken mit anderen steuerbegünstigten Körperschaften, insbesondere der Erbringung von Kooperationsleistungen in den folgenden Bereichen: ba) Vertrieb von Produkten und Auftragsbeschaffung, sowie Auftragskoordination für Einrichtungen und Organisationen, die als gemeinnützig anerkannt sind und die Eingliederung von Menschen mit Behinderungen in das Arbeitsleben zum Ziel haben; bb) Eigene Entwicklung und Vertrieb von Produkten, die zur Herstellung in Einrichtungen zur Eingliederung von Menschen mit Behinderungen geeignet sind; bc) Aufbau und Durchführung von Kooperationen von Einrichtungen zur Eingliederung behinderter Menschen in das Arbeitsleben; bd) Organisation und Durchführung technischer und betriebswirtschaftlicher Beratung von Einrichtungen zur Eingliederung von Menschen mit Behinderung in das Arbeitsleben; be) Organisation und Durchführung von Entwicklungsprojekten, die im gemeinsamen Interesse der Genossenschaftsmitglieder stehen, einschließlich der dazu gehörigen Schulungsangebote und Übernahme von sich daraus möglicherweise ergebenden operativen Gemeinschaftsaufgaben. 3. Die Genossenschaft nimmt ihre Aufgaben vorrangig für die Mitglieder der Genossenschaft wahr. Eine Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. 4. Die Durchführung der satzungsmäßigen Aufgaben muss der Förderung und Unterstützung der Mitglieder dienen. 5. Die Genossenschaft ist selbstlos tätig, sie ist nicht in erster Linie eigenwirtschaftlich tätig. 6. Die Mittel der Genossenschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Genossenschaft erhalten. 7. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Genossenschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Bestellt als Vorstand: Heckmann, Thomas, Stetten am kalten Markt, * ‒.‒.‒‒. Nicht mehr Vorstand: Endl, Helmut, Regensburg, * ‒.‒.‒‒. Nicht mehr Vorstandsmitglied: Streicher, Egon, Ravensburg, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Heckmann, Thomas, Stetten am kalten Markt, * ‒.‒.‒‒.

Calendar 14.10.2020
Veränderung

GnR 240191: GDW Süd, Genossenschaft der Werkstätten für behinderte Menschen Süd eG, Stuttgart, Haußmannstraße 200, 70188 Stuttgart. Prokura erloschen: Latuske, Anna, Stuttgart, * ‒.‒.‒‒.

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Historie 10

31.10.2025
Firmenname geändert

alt:
GDW Süd, Genossenschaft der Werkstätten für behinderte Menschen Süd eG

neu:
GDW Süd eG

03.08.2023
Entscheideränderung

Austritt
Herr Werner Block
Vorstandsmitglied

23.05.2023
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Stefan Hübner
Vorstand

08.09.2021
Entscheideränderung

Austritt
Herr Helmut Endl
Vorstand

Entscheideränderung

Austritt
Herr Egon Streicher
Vorstandsmitglied

Entscheideränderung

Austritt
Herr Thomas Heckmann
Prokurist

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Thomas Heckmann
Vorstand

14.10.2020
Entscheideränderung

Austritt
Frau Anna Latuske
Prokurist

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