Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
7 |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 21.07.2025 hat die
Streichung des Gesellschaftsvertrages in § 9 (Beirat)
beschlossen. Dadurch haben sich die Bezifferungen der
nachfolgenden Paragraphen geändert. |
a)
12.08.2025
Fuchs
b)
Fall 10 |
6 |
a)
GFR Beteiligungs GmbH
b)
Geschäftsanschrift:
Staatsstraße 5, 67468 Neidenfels |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 13.01.2025 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die
Änderung der Firma beschlossen. |
a)
07.02.2025
Fuchs
b)
Fall 8 |
HRB 64064: Glatz Beteiligungs GmbH, Neidenfels, Staatsstraße 37 - 41, 67468 Neidenfels. Die Gesellschafterversammlung vom 13.12.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital und Geschäftsanteile) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 91.630,00 EUR auf 200.000,00 EUR zum Zwecke der Durchführung einer Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 13.12.2019 mit der Julius Glatz GmbH (Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein, HRB 41178) beschlossen. Neues Stammkapital: 200.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 13.12.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.12.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 13.12.2019 Teile des Vermögens der Julius Glatz GmbH mit Sitz in Neidenfels (Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein, HRB 41178), nämlich deren Beteiligung an der LIPtec GmbH (HRB 42907) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers, welche heute erfolgt ist. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 64064: Glatz Beteiligungs GmbH, Neidenfels, Staatsstraße 37 - 41, 67468 Neidenfels. Nicht mehr Geschäftsführer: Reischl, Roman, Neustadt, * ‒.‒.‒‒.
HRB 64064: Glatz Beteiligungs GmbH, Neidenfels, Staatsstraße 37 - 41, 67468 Neidenfels. Die Gesellschafterversammlung vom 03.07.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital und Geschäftsanteile) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 58.370,00 EUR auf 108.370,00 EUR zum Zwecke der Durchführung der Umwandlung durch Abspaltung zur Aufnahme von der Julius Glatz GmbH (Amtsgericht Ludwigshafen HRB 41178) beschlossen. Neues Stammkapital: 108.370,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 03.07.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 03.07.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 03.07.2018 Teile des Vermögens der Julius Glatz GmbH mit Sitz in Neidenfels (Amtsgericht Ludwigshafen HRB 41178) als Ganzes, nämlich deren Geschäftsanteile an der Glatz Finance GmbH (HRB 42679) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung zur Aufnahme übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers, welche heute erfolgt ist. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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