GIDUTEX Individuelle Stickprodukte OHG, Krefeld, (Von-Beckerath-Str. 22, 47799 Krefeld).Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden GIDUTEX International GmbH am 04.03.2009 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
GIDUTEX Individuelle Stickprodukte OHG, Krefeld, (Von-Beckerath-Str. 22, 47799 Krefeld).Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.02.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.02.2009 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 16.02.2009 mit der GIDUTEX International GmbH mit Sitz in Krefeld (AG Krefeld, HRB 12050) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.