GRAMM Werbeagentur GmbH, Düsseldorf (Cecilienallee 36, 40474 Düsseldorf). Die Verschmelzung ist auf dem Registerblatt der übernehmenden GRAMM Werbeagentur GmbH (vormals Greco Werbeagentur GmbH) am 30.05.2005 eingetragen worden. Die Gesellschaft als der übertragende Rechtsträger ist erloschen. Eingetragen von Amts wegen gem. §19 Abs. 2 S. 2 UmwG.
GRAMM Werbeagentur GmbH, Düsseldorf (Cecilienallee 36, 40474 Düsseldorf). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.04.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 29.04.2005 mit der Greco WerbeagenturGmbH mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 47571) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Gesellschaft muss jedem Gläubiger Sicherheit für jeden Anspruch leisten, für den er keine Befriedigung verlangen kann, wenn er ihn innerhalb von sechs Monaten seit dem gem. § 19 Absatz 3 UmwG bestimmten Bekanntmachungszeitpunkt nach Grund und Höhe schriftlich anmeldet und glaubhaft macht, dass die Verschmelzung seine Erfüllung gefährdet.