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GREENPEAK Management GmbH, München (HRB 255371)

Firmendaten

Anschrift
Theatinerstr. 14
80333 München
Frühere Anschriften: 1
Akademiestr. 7, 80799 München
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: www.greenpeak-partners.com
Netzwerke:
Zusammenfassung der Unternehmens-Webseite
Greenpeak Partners ist ein Unternehmen, das sich auf den Aufbau nachhaltiger Geschäftsmodelle und Partnerschaften spezialisiert hat. Es unterstützt vor allem mittelständische Unternehmen in den Bereichen Dienstleistungen, Gesundheitswesen und Sachwerte, um langfristiges Wachstum und gesellschaftlichen Nutzen zu fördern. Das Unternehmen legt Wert auf Innovation, ESG-Prinzipien und die Entwicklung von Marktführern, um eine bessere Zukunft zu gestalten. Der Standort befindet sich in München, Deutschland. Das Portfolio wurde für seine Leistungen im Bereich Private Equity ausgezeichnet.
Keywords
Sachwerte Private Equity Partnerschaften Nachhaltigkeit Mittelstand Investitionen Innovation Gesundheitswesen Geschäftsmodelle Dienstleistungen
Details zum Unternehmen
Gründung: 2020
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: b: 25.000,00 EUR - 49.999,99 EUR
Branche: 2 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 255371
Amtsgericht: München
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die GREENPEAK Management GmbH aus München ist im Handelsregister München unter der Nummer HRB 255371 verzeichnet. Nach der Gründung am 17.02.2020 hat die GREENPEAK Management GmbH ihren Standort mindestens einmal geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe '(1) Verwaltung von inländischen Investmentvermögen, EU-Investmentvermögen oder ausländischen Investmentvermögen (kollektive Vermögensverwaltung, jeweils ein „Investmentvermögen“) sowie das Erbringen von Dienstleistungen und Nebendienstleistungen im Sinne des § 20 Abs. 3 S. 1 Nr. 2, 3 und 5 KAGB, jeweils nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen dieses § 2. Publikumsinvestmentvermögen im Sinne des § 1 Abs. 6 S. 2 KAGB werden nicht verwaltet. (2) Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind geschlossene inländische Spezial-AlF gemäß §§ 285 ff. KAGB, die jeweils gemäß ihren Anlagebedingungen in die folgenden Vermögensgegenstände investieren dürfen: (a) Beteiligungen an Unternehmen, die nicht zum Handel an der Börse zugelassen sind oder in einen organisierten Markt einbezogen sind gemäß § 261 Abs 1 Nr. 4 KAGB; (b) Wertpapiere gemäß § 193 KAGB, (i) wenn der Erwerb der Wertpapiere mit dem Ziel erfolgt, die Börsennotierung des Unternehmens zu beenden (Delisting); oder (ii) wenn die Unternehmensbeteiligung erst nach Erwerb an einer Börse notiert wird und die Gesellschaft das Ziel verfolgt, die Wertpapiere unter Berücksichtigung der Anlegerinteressen sowie rechtlicher und tatsächlicher Beschränkungen wieder zu veräußern; (c) Geldmarktinstrumente zu Liquiditäts- und Absicherungszwecken gemäß § 194 KAGB; (d) Bankguthaben zu Liquiditäts- und Absicherungszwecken gemäß § 195 KAGB; (e) Gelddarlehen nach § 285 Abs. 3 KAGB; (f) Derivate zur Absicherung der Vermögensgegenstände der Investmentvermögen gegen Währungs- und Zinsschwankungen gemäß § 261 Abs. 3 KAGB; sowie (g) Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Spezial-AlF oder an geschlossenen EU-Spezial-AIF oder ausländischen geschlossenen Spezial-AlF (einschließlich Master-Feeder-Strukturen), deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt, gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 6 KAGB, und die ihrerseits nur die vorgenannten Vermögensgegenstände (a) bis (g) erwerben dürfen, wobei geschlossene inländische Spezial-AIF mit einer primären Dachfonds-Strategie nicht verwaltet werden. Es können für die geschlossenen inländischen Spezial-AIF Gesellschafterdarlehen im Rahmen des § 285 Abs. 3 KAGB gewährt werden. (3) Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung kann daneben die Verwaltung von EU-Spezial-AIF und ausländischen Spezial-AlF, die mit den inländischen Investmentvermögen nach lit. b) vergleichbar sind, sein. (4) Daneben können für die Investmentvermögen Geschäfte zur Absicherung von Zins-und Währungsrisiken abgeschlossen werden. (5) Neben der kollektiven Vermögensverwaltung ist die Gesellschaft - mit Ausnahme der für die Anlage des eigenen Vermögens erforderlichen Geschäfte - berechtigt, folgende Dienst- und Nebendienstleistungen zu erbringen, die ausschließlich in Bezug auf Anteile an Investmentvermögen im Sinne des § 1 Abs. 1 KAGB und Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) erbracht werden und jeweils nur im Zusammenhang mit den sonstigen Geschäften der Gesellschaft oder mit dieser verbundener Unternehmen stehen: (a) Verwaltung einzelner in Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 Kreditwesengesetz (KWG) angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum einschließlich der Portfolioverwaltung fremder Investmentvermögen (Finanzportfolioverwaltung) gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 2 KAGB; (b) Anlageberatung gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 3 KAGB; sowie (c) Anlagevermittlung gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 5 KAGB. (6) Die Gesellschaft darf Geschäfte betreiben, die zur Anlage ihres eigenen Vermögens erforderlich sind. (7) Die Gesellschaft darf sich an Unternehmen beteiligen oder Unternehmen gründen, wenn der Geschäftszweck des Unternehmens gesetzlich oder satzungsmäßig im Wesentlichen auf die Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf und eine Haftung der Gesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens beschränkt ist. (8) Die Gesellschaft darf ihren Mutter-, Tochter- und Schwesterunternehmen Gelddarlehen für eigene Rechnung gewähren. (9) Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten oder erwerben. (10) Weitere Geschäfte oder Tätigkeiten darf die Gesellschaft nicht betreiben.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 25.000,00 EUR. Die GREENPEAK Management GmbH weist zur Zeit drei Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 18.03.2026)

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Registermeldungen 10

Nummer
der
Eintra­gung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
10 c)
(1) Verwaltung von inländischen
Investmentvermögen, EU-
Investmentvermögen oder ausländischen
Investmentvermögen (kollektive
Vermögensverwaltung, jeweils ein
„Investmentvermögen“) sowie das
Erbringen von Dienstleistungen und
Nebendienstleistungen im Sinne des § 20
Abs. 3 S. 1 Nr. 2, 3 und 5 KAGB, jeweils
nach Maßgabe der folgenden
Bestimmungen dieses § 2.
Publikumsinvestmentvermögen im Sinne
des § 1 Abs. 6 S. 2 KAGB werden nicht
verwaltet.
(2) Gegenstand der kollektiven
Vermögensverwaltung sind geschlossene
inländische Spezial-AlF gemäß §§ 285 ff.
KAGB, die jeweils gemäß ihren
Anlagebedingungen in die folgenden
Vermögensgegenstände investieren dürfen:
(a) Beteiligungen an Unternehmen, die nicht
zum Handel an der Börse zugelassen sind
oder in einen organisierten Markt
einbezogen sind gemäß § 261 Abs 1 Nr. 4
KAGB; (b) Wertpapiere gemäß § 193 KAGB,
(i) wenn der Erwerb der Wertpapiere mit
dem Ziel erfolgt, die Börsennotierung des
Unternehmens zu beenden (Delisting); oder
(ii) wenn die Unternehmensbeteiligung erst
nach Erwerb an einer Börse notiert wird und
die Gesellschaft das Ziel verfolgt, die
Wertpapiere unter Berücksichtigung der
Anlegerinteressen sowie rechtlicher und
tatsächlicher Beschränkungen wieder zu
veräußern;
(c) Geldmarktinstrumente zu Liquiditäts-
und Absicherungszwecken gemäß § 194
KAGB; (d) Bankguthaben zu Liquiditäts- und
Absicherungszwecken gemäß § 195 KAGB;
(e) Gelddarlehen nach § 285 Abs. 3 KAGB;
(f) Derivate zur Absicherung der
Vermögensgegenstände der
Investmentvermögen gegen Währungs- und
Zinsschwankungen gemäß § 261 Abs. 3
KAGB; sowie
(g) Anteile oder Aktien an geschlossenen
inländischen Spezial-AlF oder an
geschlossenen EU-Spezial-AIF oder
ausländischen geschlossenen Spezial-AlF
(einschließlich Master-Feeder-Strukturen),
deren Anlagepolitik vergleichbaren
Anforderungen unterliegt, gemäß § 261
Abs. 1 Nr. 6 KAGB, und die ihrerseits nur die
vorgenannten Vermögensgegenstände (a)
bis (g) erwerben dürfen, wobei
geschlossene inländische Spezial-AIF mit
einer primären Dachfonds-Strategie nicht
verwaltet werden. Es können für die
geschlossenen inländischen Spezial-AIF
Gesellschafterdarlehen im Rahmen des §
285 Abs. 3 KAGB gewährt werden.
(3) Gegenstand der kollektiven
Vermögensverwaltung kann daneben die
Verwaltung von EU-Spezial-AIF und
ausländischen Spezial-AlF, die mit den
inländischen Investmentvermögen nach lit.
b) vergleichbar sind, sein.
(4) Daneben können für die
Investmentvermögen Geschäfte zur
Absicherung von Zins-und Währungsrisiken
abgeschlossen werden.
(5) Neben der kollektiven
Vermögensverwaltung ist die Gesellschaft -
mit Ausnahme der für die Anlage des
eigenen Vermögens erforderlichen
Geschäfte - berechtigt, folgende Dienst- und
Nebendienstleistungen zu erbringen, die
ausschließlich in Bezug auf Anteile an
Investmentvermögen im Sinne des § 1 Abs.
1 KAGB und Vermögensanlagen im Sinne
des § 1 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz
(VermAnlG) erbracht werden und jeweils
nur im Zusammenhang mit den sonstigen
Geschäften der Gesellschaft oder mit
dieser verbundener Unternehmen stehen:
(a) Verwaltung einzelner in
Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs.
11 Kreditwesengesetz (KWG) angelegter
Vermögen für andere mit
Entscheidungsspielraum einschließlich der
Portfolioverwaltung fremder
Investmentvermögen
(Finanzportfolioverwaltung) gemäß § 20
Abs. 3 Nr. 2 KAGB; (b) Anlageberatung
gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 3 KAGB; sowie (c)
Anlagevermittlung gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 5
KAGB.
(6) Die Gesellschaft darf Geschäfte
betreiben, die zur Anlage ihres eigenen
Vermögens erforderlich sind.
(7) Die Gesellschaft darf sich an
Unternehmen beteiligen oder Unternehmen
gründen, wenn der Geschäftszweck des
Unternehmens gesetzlich oder
satzungsmäßig im Wesentlichen auf die
Geschäfte ausgerichtet ist, welche die
Gesellschaft selbst betreiben darf und eine
Haftung der Gesellschaft aus der
Beteiligung durch die Rechtsform des
Unternehmens beschränkt ist.
(8) Die Gesellschaft darf ihren Mutter-,
Tochter- und Schwesterunternehmen
Gelddarlehen für eigene Rechnung
gewähren.
(9) Die Gesellschaft kann im In- und
Ausland Zweigniederlassungen errichten
oder erwerben.
(10) Weitere Geschäfte oder Tätigkeiten
darf die Gesellschaft nicht betreiben.
a)
Die Gesellschaft hat mindestens zwei
Geschäftsführer. Die Gesellschaft wird durch
zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder
durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft
mit einem Prokuristen vertreten. Verbleibt wegen
des Wegfalls von Geschäftsführern aus
rechtlichen oder tatsächlichen Gründen
vorübergehend nur ein Geschäftsführer und ist
kein Prokurist bestellt, so vertritt der
verbleibende Geschäftsführer die Gesellschaft
allein.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 18.12.2025 hat die
Satzung neu gefasst.
Dabei wurde geändert: Gegenstand und Vertretungsregelung.
a)
10.03.2026
Wackerbauer
9 b)
Ausgeschieden:
Geschäftsführer:
Kopp, Florian, München, * ‒.‒.‒‒
a)
11.11.2025
Sesselmann
8 b)
Bestellt:
Geschäftsführer:
Meyer, Philipp, München, * ‒.‒.‒‒
einzel­vertretungs­berech­tigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
18.02.2025
Drexler
7 b)
Bestellt:
Geschäftsführer:
Frank, Oliver Frank, München, * ‒.‒.‒‒
einzel­vertretungs­berech­tigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
04.02.2025
Drexler
6 b)
Ausgeschieden:
Geschäftsführer:
Dr. Ruoff, Michael, München, * ‒.‒.‒‒
a)
17.02.2023
Eckel
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Historie 7

11.11.2025
Entscheideränderung

Austritt
Herr Florian Kopp
Geschäftsführer

18.02.2025
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Philipp Meyer
Geschäftsführer

04.02.2025
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Oliver Frank Frank
Geschäftsführer

17.02.2023
Entscheideränderung

Austritt
Herr Michael Ruoff
Geschäftsführer

15.01.2021
Adressänderung

Alte Anschrift:
Akademiestr. 7
80799 München

Neue Anschrift:
Theatinerstr. 14
80333 München

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